Abgebrochener Schlüssel - zahlt die Haftpflicht?


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Abgebrochener Schlüssel - zahlt die Haftpflicht?

Beitragvon Robin » 18.03.2010, 18:25

Hallo,
jetzt ist mir auch noch der Schlüssel zu der unteren Eingangstür an unserem Mietobjekt abgebrochen :oops: . So ein sch.... Gott sei Dank war wenigstens eine Nachbarin im Haus, so dass ich rein kam. Aber dann kam das schlimmste. Da der halbe Schlüssel noch im Schloss steckte und es ein aufwendiges Zylinderschloss ist, habe ich den Schlüsseldienst angerufen. Dieser kam dann auch relativ schnell raus, und hat gleich das ganze Schloss austauschen müssen. Ich rief natürlich vorher schon den Vermieter an. Der gesamte Schaden am Schloss war ja jetzt gar nicht das teuerste, aber für alle Parteien, zehn an der zahl, müssen jetzt neue Schlüssel, zwei pro Wohnung angefertigt werden. Der Vermieter sagt, dass ich die Kosten tragen müsste, oder übernimmt dieses dann vielleicht meine Versicherung? :?:
Vielen Dank Euer Robin
Robin
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Stefan » 19.03.2010, 12:53

Hallo Robin,
Es kommt darauf an, was du mit deiner Versicherung vereinbart hast. Manche Verträge beinhalten den Ersatz von Schlüsseln, andere nur für fremde Schlüssel - was ja hier auch noch zutrifft, da das Schloss ja an der Hauseingangstür ist und nicht an der von deiner Wohnung. Bei anderen Versicherungen ist dieser Zusatz nicht mit eingeschlossen. Frage in deinem speziellen Fall lieber bei der Versicherungsgesellschaft direkt nach. Die können dir da sicherlich besser weiterhelfen als wir hier im Forum!
Von dem Stefan
Stefan
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Frank » 19.03.2010, 21:06

Hallo Robin,
Hallo Stefan,
die Haftpflichtversicherung versichert den SchlüsselVerlust und nicht den abgebrochenen Schlüssel ab, wenn es dann in der Haftpflichtversicherung enthalten ist.
Wie die Versicherungen das intern regeln, dass ist Ihnen überlassen. Ich kenne es nur so, dass ein Schlüsselverlust dann vorliegt, wenn dadurch die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss. Was bei dir ja der Fall ist. Wenn der Eigentümer dir also die Rechnung für den Einsatz des Schlüsseldienstes gibt, dann gehe damit zu deiner Versicherung und probiere es so aus.
Tipps vom Fachmann Euer Frank
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Frank
Gut Versichert ;-)
 

 


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