von Frank » 19.03.2010, 21:06
Hallo Robin,
Hallo Stefan,
die Haftpflichtversicherung versichert den SchlüsselVerlust und nicht den abgebrochenen Schlüssel ab, wenn es dann in der Haftpflichtversicherung enthalten ist.
Wie die Versicherungen das intern regeln, dass ist Ihnen überlassen. Ich kenne es nur so, dass ein Schlüsselverlust dann vorliegt, wenn dadurch die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss. Was bei dir ja der Fall ist. Wenn der Eigentümer dir also die Rechnung für den Einsatz des Schlüsseldienstes gibt, dann gehe damit zu deiner Versicherung und probiere es so aus.
Tipps vom Fachmann Euer Frank