von Sanne » 12.04.2010, 00:23
Hm, das hört sich ja nicht so gut an. Also, wenn es wirklich dumm laufen sollte, dann könnte ein Rücktritt seitens der Versicherung anstehen. Wenn es dann ganz knüppeldick kommt, dann hast du gegen den §16 Anzeigpflichtverletzung verstoßen und wenn dir deine Versicherung dann aus diesem Grunde kündigt, dann nimmt dich dann keine andere private Krankenversicherung mehr auf. Die sprechen sich nämlich untereinander ab. Die alte ist froh, wenn sie dich los hat, damit sie nicht für dich aufkommen müssen mit dieser Krankheit. Dagegen zu klagen bringt dann auch nichts, weil es juristisch gesehen sinnlos ist.