von Fa.Hansen » 09.10.2010, 12:00
In einer Beamtenversorgung wird die Kindererziehung berücksichtigt. Wenn sie in der Zeit Beamte gewesen war, kann sie in der gesetzlichen Rentenversicherung keinerlei Kindererziehungszeiten bekommen. Sollten die Eltern als Beamte genügend versorgt sein, ist keine Anrechnung möglich. Sollte der Leistungsfall eintreten, werden die Kindererziehungszeiten durch einen Verdienstdurchschnitt aller Angestellten und Arbeiter ermittelt. Die Kindererziehungszeit von einem Jahr wird so gerechnet als hätte derjenige 30.084 Euro bekommen.