von Udo » 05.05.2010, 16:07
Hallo Christiane,
Studenten können grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr familienversichert sein. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und das sie nicht vorrangig selbst als Mitglied versichert sind, etwa als Arbeitnehmer oder freiwilliges Mitglied. Es gibt noch andere Einschränkungen, zum Beispiel, dass das Gesamteinkommen der Tochter regelmäßig monatlich nicht 360 Euro (geringfügig Beschäftigte 400 Euro) überschreiten darf. Es gibt noch andere Sonderfälle, also besser bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.
LG Udo