von Udo » 04.04.2010, 19:42
Hallo Anne,
Ja. Sie benötigen eine Haftpflichtversicherung. Die muss auch dann bezahlen, wenn ein von Ihnen betreutes Tageskind einen Schaden angerichtet hat. Die normale Privathaftpflicht zahlt nämlich in solchen Fällen nicht. Manche Kommunen bieten eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung für Tagesmütter an.
LG und schöne Ostern
Udo