Vor unserem Hauskauf haben meine Frau und ich je eine gegenseitige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, um bei Ausfall der Arbeitsleistung eines Partners den monatlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Also meine Frau ist durch mich versichert; ich zahle den Versicherungsbeitrag und umgekehrt.
Wenn nun der Versicherungsfall eintritt – wer hat Anspruch auf den Auszahlungsbetrag, der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person?
Vielen Dank voraus für Eure Antworten, liebe Grüße, manschi
