Anspruch aufVersicherungsleistung


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Anspruch aufVersicherungsleistung

Beitragvon manschi » 18.08.2011, 05:22

Hallo zusammen, folgende Frage habe ich an Euch Experten:

Vor unserem Hauskauf haben meine Frau und ich je eine gegenseitige Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, um bei Ausfall der Arbeitsleistung eines Partners den monatlichen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können.
Also meine Frau ist durch mich versichert; ich zahle den Versicherungsbeitrag und umgekehrt.

Wenn nun der Versicherungsfall eintritt – wer hat Anspruch auf den Auszahlungsbetrag, der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person?

Vielen Dank voraus für Eure Antworten, liebe Grüße, manschi
manschi
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon swing kid » 18.08.2011, 05:41

Die versicherte Person, es sei denn, als Bezugsberechtigter ist jemand anderes eingetragen worden.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon Ramirez » 19.08.2011, 02:06

Hallo Manschi,

bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es eigentlich ungewöhnlich, sich gegenseitig zu versichern. Das macht man eigentlich eher bei der Lebensversicherung, denn da erhält dann ja automatisch die hinterbliebene Person die Versicherungssumme und muss sie nicht noch einmal versteuern. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es etwas anderes. Da geht es ja darum, dass die Person, die berufsunfähig wird, eine zusätzliche Rente erhält. Deshalb wird die regelmäßige Rente an die versicherte Person ausgezahlt, denn sie ist ja auf die finanzielle Unterstützung angewiesen, während der noch gesunde Partner nach wie vor seiner Arbeit nachgehen kann und ein sicheres Einkommen hat.

Gruß

Ramirez
Ramirez
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Borchardt » 19.08.2011, 22:09

Den Anspruch auf die Leistung hat der Versicherungsnehmer (vgl. § 1 VVG)/der Bezugsberechtigte. Der Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner der Gesellschaft und hat die Gestaltungsrechte (Kündigung, Anpassung etc.) am Vertrag. Die Versicherte Person ist diejenige Person auf deren Risiko - hier Risiko der Berufsunfähigkeit - der Vertrag abgeschlossen wird. Im Versicherungsfall wird die Leistung an den Bezugsberechtigten ausgezahlt. Im Normalfall ist der Bezugsberechtigte der Versicherungsnehmer.
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Beitragvon swing kid » 20.08.2011, 06:41

Herr Borchardt hat natürlich recht, ich entschuldige mich für den eingeschlichenen Fehlerteufel!
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon falko » 20.08.2011, 16:56

Hallo manschi,

im Falle einer Inanspruchnahme der Berufsunfähigkeitsversicherung bzw der Leistungen daraus ist immer der Versicherte der Leistungsempfänger. Das gehört zu den Links sind nur für registrierte User sichtbar..
Mich würde allerdings noch interessieren wie genau es begründet ist, dass ihr euch quasi gegenseitig versichert. Würden sich dann im Falle einer Inanspruchnahme der Versicherung andere Konsequenzen ergeben, als wenn jeder für sich selbst versichert wäre? Oder ändern sich die vertraglichen Voraussetzungen wenn man die Beiträge für jemand anderen leistet, bzw dies wechselseitig tut?

Vielen Dank und freundliche Grüße
falko
Moderat Versichert ;-)