Assekuranzmakler


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Assekuranzmakler

Beitragvon Miri » 22.11.2011, 16:37

Hallo ich hätte da mal zwei Fragen zum Thema Assekuranzmakler, da ich alsbald von einem solchen Besuch bekommen werde.

1. Zunächst zum Begriff: Nachdem ich mal im Netz ein wenig geschaut habe, weil mir der Begriff "Assekuranzmakler" nichts sagte, habe ich erfahren, dass ein Assekuranzmakler nicht an eine bestimmtes Versicherungsunternehmen gebunden ist, sondern mehrere vertritt. Er ist in keine Organisationsstruktur einer bestimmten Versicherung eingebunden.
Habe ich das so in etwa richtig verstanden?

2. Nun zur wichtigeren Frage:
Ich möchte nicht eine Versicherung abschließen, sondern bekomme von einem Assekuranzmakler Besuch, da es zum Schadensfall gekommen ist. Wenn es sich um einen "normalen" Versicherungsmakler handeln würde (also einen, der nur für eine Versicherung tätig ist), so wäre mir klar, dass wenn es "spitz auf Knopf kommt", dieser im Zweifel auf Seite der Versicherung steht und nicht auf meiner.
Wie ist dies aber bei einem Assekuranzmakler?

Danke für Eure Antworten!


Miri
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Unterversichert ;-)
 


Beitragvon swing kid » 22.11.2011, 16:50

Habe ich das so in etwa richtig verstanden?

In etwa. Assekuranz ist ein veralteter Begriff für Versicherung, es handelt sich hierbei also um einen Versicherungsmakler.
Er ist in keine Organisationsstruktur einer bestimmten Versicherung eingebunden.

So ist es.
Wenn es sich um einen "normalen" Versicherungsmakler handeln würde (also einen, der nur für eine Versicherung tätig ist)

Schön, dass Sie sich den Begriff des Versicherungsmaklers selber erklären. Noch schöner, dass Sie dabei so ziemlich alles durcheinanderhauen. Der Makler ist eben nicht an ein Unternehmen weisungsgebunden. Rechtlich steht er im Gegensatz zum Vertreter (das ist der, der in aller Regel nur für ein Unternehmen tätig ist), im Lager des Kunden.
Wie ist dies aber bei einem Assekuranzmakler?

Assekuranzmakler=Versicherungsmakler=der, der Sie besucht=siehe meine obige Erläuterung.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon Miri » 22.11.2011, 21:48

Danke für die schnelle Antwort!

Wenn ich nochmals bei dem Punkt mit dem "Spitz auf Knopf kommen" nachfragen dürfte:
Der Versicherungsmakler steht im Lager des Kunden, sodass dem Kunden das Verhalten des Maklers zugerechnet wird.
Beim ABSCHLUSS eines Versicherungsvertrages kann ich mir gut vorstellen, was das bedeutet.
Wie gesagt handelt es sich bei meinem Fall jedoch um einen Besuch eines Maklers wegen eines Schadensfalles, welcher aufgenommen werden soll. Werden hier nun auch Fehler des Maklers mir zugerechnet?
Und liegt es eher im Interesse des Maklers, dass der Schadenersatz gering ausfällt? (Wenn er auch hier in meinem Lager steht, wäre das wohl nicht der Fall).
Zum Hintergrund: Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, zu der auch ich gehöre, hat (schon vor Jahren) eine Versicherung abgeschlossen. Nun ist der Schadensfall eingetreten (und zwar bei mir). Der Makler will vorbeikommen, um den Schaden aufzunehmen.

Vielen Dank für Ihre Antworten

Miri
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Unterversichert ;-)