ich bin neu hier und muß auch gleich ein Problemchen in die Runde werfen.
Vor einigen Wochen ist mir ein anderer Autofahrer in meinen Suzuki Swift gefahren.
Ich habe dann beim Lackierer einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und diesen eingereicht.
Der Versicherung entschied sich dazu einen Gutachter zu entsenden um den Schaden zu rekonstruiren. Alles hatte seine Ordnung, der Gutachter sagte mir sogar, dass zuätzlich zu dem von mir eingereichten Kostenvoranschlag eine spiegelkappe erneuert werden und die Fahrertür anteilig einlackiert werden müsse.
Gestern erhielt ich dann einen Brief der gegnerischen Versicherung mit der Ankündigung der Regulierung. Allerdings erhielt ich keine Kopie des angefertigten Gutachtens und es sollte lediglich nach dem von mir eingereichten Kostenvoranschlag reguliert werden, ohne berücksichtigung der beiden oben genannten Punkte.
Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn die Versicherung ein Gutachten erstellen lässt, muss sie dann auch auf dessen Basis regulieren, oder ist es möglich auch einfach den günstigeren Kostenvoranschlag als Grundlage zu verwenden?
Ich hoffe es ist halbwegs verständlich geworden was ich meine. Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass ich hier geholfen werde (*g*)
lg chris
