Auf welcher Grundlage muss Unfallschaden reguliert werden?


« Windschutzscheibe Bruch    •    Kfz-Versicherung für Anfänger günstiger? »

Auf welcher Grundlage muss Unfallschaden reguliert werden?

Beitragvon iamarockstr » 16.05.2011, 17:44

Hallihallo,
ich bin neu hier und muß auch gleich ein Problemchen in die Runde werfen.
Vor einigen Wochen ist mir ein anderer Autofahrer in meinen Suzuki Swift gefahren.
Ich habe dann beim Lackierer einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und diesen eingereicht.
Der Versicherung entschied sich dazu einen Gutachter zu entsenden um den Schaden zu rekonstruiren. Alles hatte seine Ordnung, der Gutachter sagte mir sogar, dass zuätzlich zu dem von mir eingereichten Kostenvoranschlag eine spiegelkappe erneuert werden und die Fahrertür anteilig einlackiert werden müsse.
Gestern erhielt ich dann einen Brief der gegnerischen Versicherung mit der Ankündigung der Regulierung. Allerdings erhielt ich keine Kopie des angefertigten Gutachtens und es sollte lediglich nach dem von mir eingereichten Kostenvoranschlag reguliert werden, ohne berücksichtigung der beiden oben genannten Punkte.
Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn die Versicherung ein Gutachten erstellen lässt, muss sie dann auch auf dessen Basis regulieren, oder ist es möglich auch einfach den günstigeren Kostenvoranschlag als Grundlage zu verwenden?

Ich hoffe es ist halbwegs verständlich geworden was ich meine. Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass ich hier geholfen werde (*g*)

lg chris
iamarockstr
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Phantom » 19.05.2011, 13:51

iamarockstr hat geschrieben:Hallihallo,
ich bin neu hier und muß auch gleich ein Problemchen in die Runde werfen.
Vor einigen Wochen ist mir ein anderer Autofahrer in meinen Suzuki Swift gefahren.
Ich habe dann beim Lackierer einen Kostenvoranschlag erstellen lassen und diesen eingereicht.

so etwas macht man nicht! Der richtige Weg wäre gewesen, das Auto in eine Kfz-Werkstatt zu fahren und die zu beauftragen das Auto zu reparieren. Die Werkstatt hätte ab einer gewissen Schadenshöhe einen eigenen Gutachter beauftragt und alles wäre zu Deiner Zufriedenheit abgewickelt worden.

Der Versicherung entschied sich dazu einen Gutachter zu entsenden um den Schaden zu rekonstruiren.

Die gegnerische Versicherung hat sich sicherlich gefreut, dass sie einen eigenen Gutachter vorbeischicken konnte.

Alles hatte seine Ordnung, der Gutachter sagte mir sogar, dass zuätzlich zu dem von mir eingereichten Kostenvoranschlag eine spiegelkappe erneuert werden und die Fahrertür anteilig einlackiert werden müsse.

Der Gutachter hat gar nicht die Berechtigung dem Geschädigten eine Zusage zu geben!

Gestern erhielt ich dann einen Brief der gegnerischen Versicherung mit der Ankündigung der Regulierung. Allerdings erhielt ich keine Kopie des angefertigten Gutachtens und es sollte lediglich nach dem von mir eingereichten Kostenvoranschlag reguliert werden, ohne berücksichtigung der beiden oben genannten Punkte.
Lange Rede - kurzer Sinn: Wenn die Versicherung ein Gutachten erstellen lässt, muss sie dann auch auf dessen Basis regulieren, oder ist es möglich auch einfach den günstigeren Kostenvoranschlag als Grundlage zu verwenden?

Da hier der normale Weg nicht eingehalten wurde, ja.
Ich vermute auch, dass Sie mit einverstanden waren, dass die gegnerische Versicherung einen Gutachter vorbeischickt.


Ich hoffe es ist halbwegs verständlich geworden was ich meine. Ich freue mich auf eure Antworten und hoffe, dass ich hier geholfen werde (*g*)

lg chris


Wenn der Schaden an dem Fahrzeug allerdings noch nicht ausgeführt wurde, bestünde noch die Möglichkeit,
dass Sie den Schaden einmal von einer Vertragswerkstatt kontrollieren lassen und sich dort gegebenenfalls ein
neuen Kostenvoranschlag erstellen lassen.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Blechschaden nur durch einen Lackierer behoben werden kann.
Würde hier sogar den Gang zu einem Rechtsanwalt empfehlen.

Viele Grüße!
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Neuling » 21.06.2011, 20:56

Hallo Iamarockstar,

es ist eine beliebte Sache von den Versicherern, dass sie ihre eigenen Gutachter schicken. Aber es kann sich doch auch jeder ausmalen, in wessen Interesse die tätig werden. Auf so etwas würde ich mich gar nicht einlassen und auf einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt schon gar nicht. Du hättest doch einen eigenen Gutachter beauftragen können, der sich das Auto wirklich rundum ansieht und dann ein Gutachten erstellt, in dem wirklich alle Schäden aufgeführt gewesen wären. Es besteht sogar die Möglichkeit, dann auf der Grundlage des Gutachtens mit der Versicherung abzurechnen und dann die Reparatur in Auftrag zu geben. Auf jeden Fall hättest du und auch deine Vertrauenswerkstatt sofort gewusst, wie der Unfallschaden umfassend hätte behoben werden können.

Gruß

Neuling
Neuling
Moderat Versichert ;-)
 

 


  • Ähnliche Beiträge für Auf welcher Grundlage muss Unfallschaden reguliert werden?, Kfz-Versicherung Forum
cron