von Christine » 21.01.2011, 16:13
Die Ausbildungsversicherung nach Tarif 3 der Provinzial kann man nach seinen persönlichen Wünschen gestalten. Man entscheidet selbst über Beiträge und Laufzeit. Vor allem steht dem Kind nach Ablauf der Versicherungsdauer die gesammte Versicherungsleistung zuverlässig zur Verfügung. Sollte vor Ablauf dieses festen Zeitraumes die versicherte Person sterben, werden keine weiteren Beiträge mehr fällig. Das Bezugsrecht ist frei wählbar, d.h. man kann z.B. auch eine Ausbildungsversicherung für seine Enkelkinder abschließen. Die Beitragszahlungen erfolgen je nach Wahl monatlich, viertel-, halb- oder jährlich.
Die Ausbildungsversicherung nach Tarif 3 der Provinzial bietet die finanzielle Absicherung der Ausbildung des Nachwuchses im Erlebens-und im Todesfall.Im Erlebensfall ist lediglich der Ertragsanteil der Auszahlung zu versteuern. Eine individuelle Festlegung der Höhe und der Dauer des Versicherungsschutzes. Wenn man weitere Informationen haben möchte kann man sich im Netz erkundigen.