von swing kid » 23.11.2010, 11:49
Hallo Selina,
erstmal den Schaden bei der Polizei melden,bevor Du den Versicherer kontaktierst.
Über die Teilkasko ist auch Diebstahl mitversichert, allerdings zum Wiederbeschaffungswert.
Gruß,Alex
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.