Hm, seltsame Antwort, die da gegeben wurde.
Diese Frage begegnet mir in meinem Beruf tagtäglich, weil ich nämlich in einer Kfz-Zulassungsstelle arbeite

Für mich ist es unverständlich, dass immer wieder Leute die schnelle Gelegenheit nutzen, ihr Auto zu verkaufen und es dann einfach angemeldet weiter geben. Da sind schon die tollsten Dinge passiert. Also im schlimmsten Fall wird der Käufer des Autos damit ins Ausland fahren, um es dort zu verkaufen. Vor allem alte Autos werden gerne in die nordafrikanischen Länder gebracht, nach Tunesien, Marokko usw. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Autos dort überhaupt abgemeldet werden können. Selbst innerhalb der EU ist es im Ausland schon ein Problem, ein Auto vernünftig abzumelden. Also bleibt das verkaufte Auto angemeldet und die Zahlungen für Steuern und Versicherungen laufen weiter. Deshalb kann ich immer wieder nur dazu raten, Autos abzumelden, bevor man sie aus der Hand gibt.
Dein Freund sollte jetzt ganz schnell eine Kopie des Kaufvertrags zur Zulassungsstelle schicken als Verkaufsanzeige. Dann ist dort schon einmal registriert, dass er das Auto abgegeben hat. Die Zulassungsstelle wird dann den Käufer auffordern, das Auto ab- oder umzumelden. Wenn der Käufer in einem anderen Zulassungsbezirk wohnt, dann wird das zuständige Straßenverkehrsamt eingeschaltet. Hat dein Freund aber keine Angaben des Käufers und keinen schriftlichen Kaufvertrag, dann wird es schwierig. Er sollte sich dann mit seiner Versicherung in Verbindung setzen und sie kündigen. Die Meldung der Versicherung an die Zulassungsstelle, dass kein Versicherungsschutz mehr besteht, gibt der Zulassungsstelle einen größeren Handlungsspielraum. Spätestens nach einem Jahr kann dann z. B. das Auto von Amts wegen abgemeldet werden.
Ciao
Kallemann