Bald Volljährig wie versichern BU/Unfallv.


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Bald Volljährig wie versichern BU/Unfallv.

Beitragvon Mutti8 » 11.07.2011, 10:58

Hallo,

mein Sohn wird in ein paar Tagen 18 Jahre alt und anstatt die Ferien zu geniessen schlage ich mich mit Versicherungsfragen rum.
2009 habe ich bei der VGH eine Familienunfallversicherung abgeschlossen,da fällt mein Sohn mit der Volljährigkeit nun raus.
Naiv habe ich einen Antrag auf eine Lebensversicherung für meinen Sohn gestellt,wo mir aber noch keine Zusage vorliegt.
Das erstmal so ma Rande.
Mein Sohn ist/war Schüler,beginnt am 01.09.2011 mit einem FSJ für ein Jahr.
Beruf gibt es also noch nicht.Berufswunsch/Ausbildung geht in Richtung Verwaltung/Wirtschaft.
Bekommt er keine Ausbildungsplatz für 2012 steht auch eventuell Studieren auf dem Plan.
Wie ich hier schon gelesen habe,ist nicht jede Versicherung geeignet,da kein Beruf vorliegt.
Auch leidet er seid 2002 an Asthma bronchale,ist zwar nicht Schlimm aber steht in der Arztakte und müsste schon angegeben werden.
Meine eigendliche Frage ist eigendlich Wie oder Wo ich mich am Besten beraten lasse und ob mir jemand den Weg zur Verbraucherzentrale empfehlen kann.
Spätestens in drei Wochen muß ich der VGH meine Entscheidung zur Unfallversicherung mitteilen.
(Thema hier verfehlt,ich weis)
Wenn ich mich aber jetzt mit dem Thema Versicherung beschäftige,kann ich mir auch gleich den Kopf über eine Berufsunfähigkeitsversicherung machen.

Über Antworten freut sich die
Mutti8
Mutti8
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Phantom » 12.07.2011, 11:37

Hallo Mutti8

Mutti8 hat geschrieben:Hallo,

mein Sohn wird in ein paar Tagen 18 Jahre alt und anstatt die Ferien zu geniessen schlage ich mich mit Versicherungsfragen rum.

Du musst dich nicht mit Versicherungsfragen rumschlagen. Ich versuche einmal auf Deine Fragen einzugehen!


2009 habe ich bei der VGH eine Familienunfallversicherung abgeschlossen,da fällt mein Sohn mit der Volljährigkeit nun raus.
Naiv habe ich einen Antrag auf eine Lebensversicherung für meinen Sohn gestellt,wo mir aber noch keine Zusage vorliegt.
Das erstmal so ma Rande.

Zuerst müsste man hier einmal wissen, welchen Tätigkeit Dein Sohn später einmal ausüben wird.
Z.B. Verwaltung könnte man auch mit einer Beamtentätigkeit gleich setzen.
Dafür wäre allerdings keine Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern eine Dienstunfähigkeitsversicherung wichtig.
Um hier nichts falsch zu machen, sollte man nur bei einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag abschließen,
die beides anbieten, denn sonst würde später der richtige Versicherungsschutz fehlen.

Hier würde ich die Deutsche Beamten Versicherung empfehlen, lt. neuem Finanztest für Dienstunfähigkeitsversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung empfehlenswert.
Außer der DBV bieten noch folgende Versicherer eine DU an: Provinzial Rheinland, Universa, Neue BBV, Condor
Weitere Versicherer gibt es noch, allerdings mit schlechterer Bewertung.


Mein Sohn ist/war Schüler,beginnt am 01.09.2011 mit einem FSJ für ein Jahr.
Beruf gibt es also noch nicht.Berufswunsch/Ausbildung geht in Richtung Verwaltung/Wirtschaft.
Bekommt er keine Ausbildungsplatz für 2012 steht auch eventuell Studieren auf dem Plan.
Wie ich hier schon gelesen habe,ist nicht jede Versicherung geeignet,da kein Beruf vorliegt.
Auch leidet er seid 2002 an Asthma bronchale,ist zwar nicht Schlimm aber steht in der Arztakte und müsste schon angegeben werden.

Auf jeden Fall angeben, denn sonst würde der Versicherungsschutz auch noch nachträglich widerrufen werden!

Meine eigendliche Frage ist eigendlich Wie oder Wo ich mich am Besten beraten lasse und ob mir jemand den Weg zur Verbraucherzentrale empfehlen kann.

Evt. kannst Du dir das Testheft Finanztest - Ausgabe Juli 2011 kaufen und dann einfach bei den genannten Versicherer ein Angebot mit Leistungsbeschreibung anfordern. Eine Beratung bei einer Verbraucherzentrale halte ich nicht für sinnvoll,
da diese Leute keine Ahnung von Versicherungen haben und dich dann höchstens zu einem befreundeten Vermittler schicken.


Spätestens in drei Wochen muß ich der VGH meine Entscheidung zur Unfallversicherung mitteilen.
(Thema hier verfehlt,ich weis)

Überprüfe einmal ob folgende Absicherungen in der bestehenden Unfallversicherung mit dabei sind:
Unfälle auf Grund von Eigenbewegungen, Unfälle durch Bewusstseinsstörungen (auch durch Alkohol),
Zeckenbiss. Wenn dies nicht der Fall ist, solltest Du den Vertrag kündigen und bei einem anderen Unternehmen abschließen.


Wenn ich mich aber jetzt mit dem Thema Versicherung beschäftige,kann ich mir auch gleich den Kopf über eine Berufsunfähigkeitsversicherung machen.

Über Antworten freut sich die
Mutti8


Wenn Du weitere fragen hast, bitte per PN.

gruß Phantom
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 13.07.2011, 13:43

Wenn Du weitere fragen hast, bitte per PN.

Und dann, liebe Mutti, landen Sie mit allerhöchster Wahrscheinlichleit bei der DBV/AXA. Leider verwechselt hier Phantom Rating mit raten.

Zuerst müsste man hier einmal wissen, welchen Tätigkeit Dein Sohn später einmal ausüben wird.

Ich schätze, das belegt meine o.g. These.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

Beitragvon Phantom » 13.07.2011, 17:55

Hallo swing kid,

wo Mutti landet dürfte hier völlig egal sein. Ich verlange von niemandem, dass er hier seine Adresse preisgibt.
Meine Antworten kann sich jeder durchlesen und das wars dann auch.

Auf jeden Fall bin ich hier nicht auf Kundenfang, wie viele andere.

Aber Du kannst hier schon Deinen eigenen Senf dazu geben, vorausgesetzt Du hast auch Ahnung von der Materie.

Phantom
Phantom
Gut Versichert ;-)
 

Beitragvon Mutti8 » 21.08.2011, 10:33

Tschuldigung,

ich hatte den Zettel mit meinen Passwörtern verschlampt und wohl auch nicht die Internetleuchte.
Halt eine Mutti die aber gut kochen kann ;-)

Ich möchte mich mal Bedanken.
Wir haben nun mit mehreren Versicherungsvertretern gesprochen und mein Vertrauen ist sowieso erstmal im Keller.
Danke Phantom !
Ich wußte nicht das es eine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt (Heute das erste Mal gelesen)
Fakt ist das mein Sohn anstrebt Beamter zu werden und alle V-Vertreter davon wußten.Keiner hatte uns darauf hingewiesen,dass es für Beamte eine Dienst.-Versicherung gibt.
Ich schaue mal ob ich das Finanztest-Heft noch bekomme,ich schätze ich habe dann wieder ganz viele Fragen.
Habe ich zwar jetzt schon,aber es ist Sonntag ;-)

Das mit der Unfallversicherung ist geklärt.

Mutti8
Mutti8
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Borchardt » 21.08.2011, 14:38

Guten Tag,

Sie schreiben: "Ich schaue mal ob Finanztest-Heft noch bekomme,ich schätze ich habe dann wieder ganz viele Fragen."

Ich würde die Entscheidung für einen bestimmten Tarif nicht allein auf Ratings und Empfehlungen von Stiftung Warentest und Verbraucherzentralen stützen. Das Testverfahren des letzten BU-Ratings in Finanztest 7/2011 etwa leidet m.E. an einigen ganz gravierenden Mängeln.

Sie schreiben: "Ich wußte nicht das es eine Dienstunfähigkeitsversicherung gibt"

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung als eigenständige Versicherungsart gibt es auch nicht. Es gibt die Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) = reine Risikoabsicherung und die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) = Zusatz zu einer Lebens- oder Rentenversicherung.
Für Beamte sind in einigen Tarifen der BUV spezielle Regelungen für Beamte enthalten, die den Nachweis der Berufsunfähigkeit für den Beamten erleichtert. Eine solche Regelung in den Bedingungen wird "Dienstunfähigkeitsklausel" oder auch "Beamtenklausel" genannt.

Beispiel einer speziellen Klausel für Beamte aus den Bedingungen eines Versicherers:

"Berufsunfähigkeit von Beamten
(3) Berufsunfähigkeit kann von Beamten auf Lebenszeit auch durch Vorlage der Verfügung über die Entlassung oder
dauernde Versetzung in den Ruhestand belegt werden, wenn gleichzeitig nachgewiesen wird, dass diese
Verfügung nach ärztlicher Beurteilung und ausschließlich wegen eines körperlichen Gebrechens oder einer
Schwäche der körperlichen oder geistigen Kräfte erfolgte (Vorlage des amtsärztlichen Gutachtens). In diesem Fall
werden wir keine weiteren Untersuchungen gemäß § 4 Absatz 4 durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Die
Leistungen werden dann ab dem Entlassungs- bzw. Versetzungstermin erbracht. Absatz 1 (f) findet Anwendung.


Bitte beachten Sie aber, dass es Tarife gibt, die eine solche Klausel für Beamte enthalten, aber bei anderen Leistungspunkten Mängel aufweisen. Daher, lieber eine BU ohne DU-Klausel und insgesamt guten Bedingungen als eine BU mit DU-Klausel aber ansonsten mit Mängeln behafteten Bedingungen.

Sie schreiben: "Auch leidet er seid 2002 an Asthma bronchale,ist zwar nicht Schlimm aber steht in der Arztakte und müsste schon angegeben werden."

Das ist zutreffend. Die Erkrankung ist anzugeben, soweit im Antrag danach gefragt und die Erkrankung/Behandlung in den Abfragezeitpunkt fällt. Mit einer gut vorbereiteten Vorabanfrage halte ich das Problem aber für lösbar.

freundliche Grüße
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler
Tel. (040) 527 93 32
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Beitragvon Mutti8 » 22.08.2011, 07:59

Hallo Herr Borchardt,

ich habe jetzt gelesen,dass die getesteten BUV ohne Dynamik waren,ohne Dynamik sollte man nichts abschliessen.
In unserem Fall würde eine Versicherung 49 Jahre laufen,da kann man sich Vorstellen was ohne Dynamik am Ende raus kommt.

Gelesen habe ich auch,dass nicht jede Versicherungsgesellschaft Dienstunfähigkeitsversicherungen anbieten.
Bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung muß man darauf achten ob es sich um echte oder unechte Klauseln handelt.
Wnn man also eine BUV abschliesst mit dem anstreben Beamter zu werden,sollte man zu einer Gesellschaft gehen wo man die Verträge später umwandeln kann.
Ahnung habe ich trotzdem nicht,falls es so verstanden wird ;-)
Frage ist auch, ob die Ämter für ihre Beamten auch sowas wie betriebliche Altersversorgung anbieten und da auch u.A. die Berufsunfähigkeit mit versichert ist.
Oder Ähnliches mit Haustarifen ?

Ach noch eine Frage zu einer vorliegenden BUV mit 3% Dynamik und 1000,-Bu-Rente
Startphase (3 Jahre) 45,- Euro
dann Aufbauphase (7 Jahre)
jährliche Steigerung von 2,63 Euro
Nach Aufbauphase 63,41 Euro

Laufzeit 49 Jahre


Rente 304,63 Euro oder einmal Kapital 65132,48 Euro
Abzüglich Schlussüberschussanteil und Bewertungsreserven
In der Berechnung wurde klar mit Überschussanteilen gerechnet,was nicht Garantiert werden kann

ich vermisse in den Unterlagen ein Modelbeispiel zu den monatlichen Kosten.
Verstehe ich das Richtig das nach der Aufbauphase der Beitrag von 63,41 Euro pro Jahr um 3 % steigt.
Rechne lieber noch nicht !

Ach,bei Krankheiten wird nicht geschummelt,steht ja alles in den Akten und bei "Verschweigen" kein Versicherungsschutz.

Grüße von Mutti8
Mutti8
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Borchardt » 22.08.2011, 11:59

Sie schreiben: "Ich habe jetzt gelesen,dass die getesteten BUV ohne Dynamik waren, ohne Dynamik sollte man nichts abschliessen."

Das trifft nicht ganz zu. Im Test sind schon Tarife mit Beitragsdynamik berücksichtigt. Unberücksichtigt bleibt die Leistungsdynamik (garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall). Beim Testsieger z.B. ist keine Leistungsdynamik einschließbar.

Sie schreiben: "Auch noch eine Frage zu einer vorliegenden BUV mit 3% Dynamik und 1000,-Bu-Rente"

Wenden Sie sich mit Ihren Fragen zu einem konkreten Angebot/Tarifvorschlag bitte an den Makler/Vertreter der Ihnen dieses vorgelegt und ein Beratungsmandat hat oder erteilen Sie ein Beratungsmandat. Ihr Berater müßte Ihnen den Tarifvorschlag und das Bedingungswerk ausführlich erläutern können. Er haftet auch für die Beratung und Empfehlung.

freundliche Grüße
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler
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Beitragvon Mutti8 » 24.08.2011, 08:43

Hallo,

ich habe mir jetzt ein Versicherungsmarkler gesucht.
Wir sind gespannt.

Danke nochmal !
Mutti8
Unterversichert ;-)
 

 


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