von Jabberwocky » 16.07.2010, 23:42
Guten Tag.
Es besteht die Möglichkeit, dass Menschen mit einem Minijob (400 EUR Geringverdiener) den sogenannten Aufstockungsbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bezahlten (ca. 20 EUR). Dies kann ganz einfach durch ein Formular bei der Minijobzentrale beantragt werden. Dies hat den Vorteil, dass Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung nicht verloren gehen und gleichzeitig angesammelt werden und natürlich besteht dann erst die Möglichkeit eine Rieter-Rente abzuschließen. Zahlt man diesen Aufstockungsbeitrag nicht, ist auch diese Förderrente NICHT möglich.
Bei der Betriebsrente muss man unterscheiden, wer diese finanzieren soll. Wird diese vom Arbeitgeber zusätzlich bezahlt, ist das als Gehalt anzusehen. Hier besteht dann die Gefahr, dass man die Grenze der Geringverdiener-Basis überschreitet. Für eine Arbeitnehmerfinanzierte BAV kann man sagen, dass diese nur Sinn macht, wenn ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen vorliegt, da sich sonst die Vorteile (Sozial- und Steuerersparnis) nicht auswirken.
Hier würde also Riester am meisten Sinn machen. Vielleicht sind ja sogar noch Kinder vorhanden, wodruch die Zusschüsse weiter erhöht werden könnten.
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