von Carlo » 20.02.2010, 21:53
Hallo Niklas, die Frage zu den Annahmerichtlinien kann ich mit einem eindeutigem "JA" beantworten. Viele Versicherungen fragen in ihrem Aufnahmeantrag nach dem momentanen Krankheitsstand der Zähne, ob man sich momentan in einer Behandlung befindet und auch ob Zähne fehlen oder bereits Zähne ersetzt worden sind. Das vom Zahnarzt ein Befund angefordert wird, habe ich noch nicht gehört. Allerdings verpflichtet man sich, die gestellten Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Falls man doch ein wenig schummelt und den ein oder anderen zu behandelnden Zahn vergisst kann es durchaus sein, dass die Zahnzusatzversicherung sich weigert, die Kosten zu übernehmen und dann beim Zahnarzt nachfragt.
Auch ist eine Übernahme direkt nach einem gerade beantragtem Versicherungsschutz in vielen Fällen nicht möglich. Auch wenn es ersichtlich ist, dass der Zahn erst gerade abgebrochen ist, zum Beispiel. Viele Versicherungen setzen eine Wartezeit in ihren Vertrag, die je nach Versicherung zwischen 3 - 8 Monaten betragen kann.