von Udo » 07.05.2010, 08:17
Hallo Anne,
einige gesetzliche Krankenkassen bieten dreiwillig Versicherten eine Beitragsrückzahlung an. Diese wird i.d.R. fällig, wenn der freiwillig Versicherte ein Jahr lang in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt hat, ohne dass er eine Leistung in Anspruch genommen hat. Ein Selbstbehalt bedeutet, dass ein Betrag vereinbart wird, den der Versicherte im Notfall selbst für die Kostenbegleichung von ärztlichen Behandlungen ausgeben muss. Ein Schadenfreiheitsrabatt zum Beispiel bei Krankenzusatzversicherungen, bedeutet: Wenn man die Versicherung nicht in Anspruch nimmt, erhält man eine neue Schadenseinstufung und zahlt weniger Beitrag.
LG Udo