Beitragsbemessungsgrenze der Privaten Krankenversicherung




« Neue Krankenversicherungskarte?!    •    Suche Beitragsrechner private Krankenversicherung »

Beitragsbemessungsgrenze der Privaten Krankenversicherung

Beitragvon Marcel » 18.09.2010, 14:08

Welche Gehaltsteile werden mit in die Berechnung des Gehalts einbezogen?
Wie berechnet sich das Gehalt das dazu führt das man sich Privat krankenversichern kann?
Also, als Bsp.: Jemand bekommt 3000,- Brutto und meinetwegen
1500,- Brutto als Schichtzuschlag.
Gilt da nur das normal brutto oder wird der Schichtzuschlag mit
einbezogen. Ist letzteres der Fall kann man sich Privat versichern solange man Schicht arbeitet. Fällt die Schicht, aus gesundheitlichen Gründen, weg würde man dann unter die Bgb fallen und wieder zurück in die gesetzliche können/müssen.
Marcel
Moderat Versichert ;-)
 


Versicherungsforum Anmeldung

Re: Beitragsbemessungsgrenze der Privaten Krankenversicherun

Beitragvon Fa.Hansen » 18.09.2010, 14:11

Es ist nicht wichtig, was Du monatlich verdienst, sondern was Du jährlich verdienst.
Denn es könnte ja so sein, dass Du 4.000 € 8 Monate lang verdienst und dann in dem Wintermonaten sagen wir mal 1.300 €. Also bist Du nicht freiwillig versichert.
Das ist auch der Grund, warum Du nicht freiwillig versichert bist, wenn Du als AN im Juni die 3.375 € überschreitest. Also: richtig heißt es: 40.500 € jährlich.
Beste Grüße
Fa.Hansen
Moderat Versichert ;-)
 

 


  • Ähnliche Beiträge für Beitragsbemessungsgrenze der Privaten Krankenversicherung, Private Krankenversicherung Forum