bekomme keine BU - wie absichern


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bekomme keine BU - wie absichern

Beitragvon M.Müller » 02.11.2011, 00:02

Hallo,
aufgrund eines Bandscheibenvorfalls (3 Monate alt) bekomme ich keine BU Versicherung mehr.
Ich bin 36 J. alt, habe eine Wohnung gekauft,Frau und 2 kleine Kinder.

Versicherungen waren hier im Haushalt bis dato Mangelware (durchaus Begründet, aber im nachhinen dumm).

Wie kann ich mich jetzt noch (also mit Bandscheibenvorfall) halbwegs vernünftig absichern, BU geht nicht mehr........
Funktioniert evtl. eine EU Versicherung ??

Danke im Vorraus !!

MfG
Markus
M.Müller
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Borchardt » 04.11.2011, 10:12

Guten Tag Herr Müller,

Es gibt die folgenden Alternativen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Die Grundfähigkeitenversicherung
    Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge
    Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Grundfähigkeitenversicherung: Leistet eine vertraglich vereinbarte Rente, wenn die versicherte Person in einer der vertraglich vereinbarten täglich benötigten Fähigkeiten (Grundfähigkeiten) aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall über einen bestimmten Zeitraum beeinträchtigt ist. In den Vertragsbedingungen ist ein Katalog der Grundfähigkeiten, die versichert sind, enthalten. Dieser Katalog beschreibt, wie die Fähigkeit beeinträchtigt sein muss. Versicherte Grundfähigkeiten sind z.B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen.

Schwere-Krankheiten-Vorsorge: leistet die vertraglich vereinbarte Einmalzahlung, wenn die versicherte Person an einer der vertraglich vereinbarten schweren Erkrankungen erkrankt.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die EU-Versicherung ist der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente der GRV ähnlich. Versichert ist also nicht (wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung) der zuletzt ausgeübte Beruf. Die Leistung wird nur dann fällig, wenn der Versicherte überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Das Sozialgesetzbuch umschreibt diesen Sachverhalt mit der Formulierung "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt". Jede beliebige andere Tätigkeit kann herangezogen werden, um den Versicherten auf diese zu verweisen.

freundliche Grüße
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler
Tel. (040) 527 93 32
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Beitragvon M.Müller » 04.11.2011, 19:57

Hallo,
wie ich es sehe ist die EU-Versicherung sinnvoll, aber bekomme ich diese trotz Bandscheibenvorfall ??

Einen Katalog einer solchen Grundfähigkeitenversicherung habe ich inzwischen auch gesehen, aber wie
ist die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls ?? (3 min. sitzen, 20m gehen....)

In die schwere Krankheitenvorsorge bekomme ich den Bandscheibenvorfall eher auch nicht hinein, nehme ich an ?


Macht es Sinn eine BU abzuschließen mit Ausschluß der Wirbelsäule und als zusätzlichen Notnagel eine EU-Versicherung (Wenn Bandscheiben nicht ausgenommen), oder wird im Falle einer Berufsunfähigkeit alles auf die Wirbelsäule bezogen, sprich als Folgeerkrankung deklariert ??

Besten Dank

M.Müller
M.Müller
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Beitragvon Borchardt » 04.11.2011, 21:30

Sie schreiben:
Macht es Sinn eine BU abzuschließen mit Ausschluß der Wirbelsäule [...]?

Das kommt auf die Formulierung der Ausschlussklausel an. Die Formulierung einer Ausschlussklauseln ist teilweise "verhandelbar" zwischen Versicherer und Makler. Möglicherweise läßt sich eine Nachschau vereinbaren. Das bedeutet, dass der Versicherer einen konkreten Zeitpunkt nennt, zu dem die Auschlussklausel überprüft werden kann. Liegt im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Nachschauzeitpunkt Behandlungs- und Beschwerdefreiheit und auch keine sonstige Verschlechterung des Risikos vor, kann die Klausel entfallen.

Sie schreiben:
Einen Katalog einer solchen Grundfähigkeitenversicherung habe ich inzwischen auch gesehen, aber wie
ist die Wahrscheinlichkeit eines Leistungsfalls ?? (3 min. sitzen, 20m gehen....)


GFV, SKV und EU sichern eben nur einen Ausschnitt aus dem Risiko der BU ab. Sie sind kein vollwertiger Ersatz für eine BUV und deshalb auch erheblich kostengünstiger und die Risikoprüfung ist "weniger streng".

Inwieweit Sie versicherbar in der EU, SKV oder GVK sind, ließe sich durch Risikovoranfragen bei einem Versicherer, der von den Leistungsinhalten in Frage kommt, klären.

Pauschal und ohne genaue Kenntnis des medizinischen Sachverhaltes lassen sich Ihre Fragen daher nicht beantworten.

freundliche Grüße
Eckhard Borchardt
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Beitragvon M.Müller » 08.11.2011, 21:48

Hallo,

wäre die Ausschlussklausel in sofern "verhandelt" das eine Nachschau vereinbart wäre und der Versicherer einen konkreten Zeitpunkt nennt, zu dem die Auschlussklausel überprüft wird, wäre doch selbst für mich eine BU nicht sinnlos, oder ?

Doch was bedeutet, "Liegt im Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Nachschauzeitpunkt Behandlungs- und Beschwerdefreiheit und auch keine sonstige Verschlechterung des Risikos vor, kann die Klausel entfallen." ??

Bedeutet dies, dass ich besser nicht vorsorglich zum Arzt gehe um Beschwerden vorzubeugen ??
Wie sieht es dann aus bei einem Heilpraktiker, muss dieser angegeben werden ?

Sollte die Nachprüfung negativ ausfallen, wäre die BU dann nicht sinnlos, da die Versicherungen alles daran setzen würden
jedes Gebrechen als Folgeerscheinung des Bandscheibenvorfalls darzulegen ??

Was kann mir den letztendlich empfohlen werden, welche Art der Absicherung ??
Ich wäre ebenfalls nicht abgeneigt Kollektiv- oder Kombiverträge abzuschließen oder ähnliches....

MfG und Danke
M.Müller
M.Müller
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Beitragvon M.Müller » 15.11.2011, 22:03

Hallo,
ich weiß nicht wie ich meinen Eintrag editieren kann, deshalb habe ich Ihn auf diesem Wege erweitert..

Wie ich jetzt erfahren habe, bietet mein Arbeitgeber eine BUZ in Kombi mit der BAV.
Ich weiß dass man von solchen Kombis abrät un die BUZ auch auf eine Max.Summe beschränkt ist, aber wäre das noch eine Möglichkeit für mich an eine vollwertige BU-Absicherung zu kommen (Angeboten von R+V und SV), und paralell eine eigenständige BU mit der oben genannten Ausschlussklausel (wenn dies denn Sinn macht...)

Besten dank nochmal im Vorraus.

MfG

M.Müller
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Beitragvon M.Müller » 23.11.2011, 21:04

Hallo,
inzwischen war ich bei dem Herrn der Sparkassenversicherung, wobei ich ein ganz schlechtes Gefühl habe, denn

1. Ausschlussklausel der Wirbelsäule und die Annahme ist kein Problem.
2. Lt. seiner Aussage kennt er, sofern vorhanden die Gesundheitsfragen nicht (Bei BAV+BUZ)
3. Wenn ich angenommen wegen Kopfschmerz BU werden sollte, wird nicht geprüft wer oder was der Auslöser dieses
Kopfschmerzes ist...der Grund ist einfach nur Kopfschmerz ...
4. Desweiteren sei es nicht so, das die Versicherungen alles daran setzen würden jedes Gebrechen als Folgeerscheinung
des Bandscheibenvorfalls oder der Wirbelsäule darzulegen (Punkt 3)

Das Gespräch schien mir im allgemeinen sehr unkompetent, weshalb ich keinen Vertrag unterzeichnete.
Zu den Aussagen 1-4 lese ich online meist das Gegenteil, was letztendlich der Auslöser meiner Skepsis ist oder war.

Aber hat der Herr evtl. doch Recht bzw. kann das tatsächlich sein ???

MfG
M.Mueller
M.Müller
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Beitragvon Kallemann » 23.11.2011, 22:10

Hallo,

also die Informationen deines Sparkassenversicherungs-Beraters erscheinen mir auch sehr zweifelhaft. Jede Versicherung prüft genau, ob sie wirklich zur Zahlung verpflichtet ist. Gerade bei einer BU-Rente, wenn, da du noch relativ jung bist, über lange Jahre Monat für Monat eine Rente gezahlt werden muss, versucht ein Versicherer natürlich, sich aus der Affäre zu ziehen. Aber hast du es eigentlich schon bei mehreren Versicherern versucht? Nicht jeder schließt gleich alles aus. Vielleicht solltest du auch einfach noch ein paar Jahre warten, denn normalerweise werden nur die Erkrankungen in den letzten 8 Jahren abgefragt. Ich weiß nicht, was du beruflich machst, aber allein durch einen Bandscheibenvorfall wird man selten berufsunfähig. Deshalb würde ich an deiner Stelle entweder ein paar Jahre warten oder mir wirklich eine ganz andere Absicherung besorgen. Allerdings ist es so, dass du natürlich innerhalb der 8 Jahre nicht mehr auf den Bandscheibenvorfall behandelt werden darfst und ehrlich gesagt, fällt mir auch keine Alternative für deinen Fall ein. Aber falls du in einem handwerklichen Beruf tätig bist, in dem du mit Bandscheibenvorfall wirklich nicht mehr arbeiten kannst, bedeutet das doch auch nicht gleich den wirtschaftlichen Ruin. Du kannst doch dann noch umschulen.

Ciao

Kallemann
Kallemann
Moderat Versichert ;-)
 

 


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