Guten Tag Herr Müller,
Es gibt die folgenden Alternativen zu der Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Grundfähigkeitenversicherung
Die Schwere-Krankheiten-Vorsorge
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Grundfähigkeitenversicherung: Leistet eine vertraglich vereinbarte Rente, wenn die versicherte Person in einer der vertraglich vereinbarten täglich benötigten Fähigkeiten (Grundfähigkeiten) aufgrund von Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall über einen bestimmten Zeitraum beeinträchtigt ist. In den Vertragsbedingungen ist ein Katalog der Grundfähigkeiten, die versichert sind, enthalten. Dieser Katalog beschreibt, wie die Fähigkeit beeinträchtigt sein muss. Versicherte Grundfähigkeiten sind z.B. Sehen, Sprechen, Hören, Gehen.
Schwere-Krankheiten-Vorsorge: leistet die vertraglich vereinbarte Einmalzahlung, wenn die versicherte Person an einer der vertraglich vereinbarten schweren Erkrankungen erkrankt.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Die EU-Versicherung ist der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente der GRV ähnlich. Versichert ist also nicht (wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung) der zuletzt ausgeübte Beruf. Die Leistung wird nur dann fällig, wenn der Versicherte überhaupt keiner Erwerbstätigkeit mehr nachgehen kann. Das Sozialgesetzbuch umschreibt diesen Sachverhalt mit der Formulierung "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt". Jede beliebige andere Tätigkeit kann herangezogen werden, um den Versicherten auf diese zu verweisen.
freundliche Grüße