Ich hoffe mal, dass dieser Beitrag im richtigen Forum steht.
Meine Unklarheit: Die Berufshaftpflicht bei Anwälten muss ja mindestens 250.000 Euro abdecken bzw. sein. Wenn nun ein junger Anwalt nach langer Ausbildung in eine Kanzlei kommt, muss er dann diese Versicherung selbst abschließen oder gibt es in der Kanzlei eine Versicherung für alle in der Kanzlei arbeitenden Anwälte?
Ralfer
PS: Wie ich grade lese, war das ja die Mindestsumme und mit Übernahme des Mandats beginnt auch die Verantwortung des Anwalts. Und wie sollte man mit Anwälten umgehen, die solch eine Versicherung nicht haben? (Gibt es die überhaupt?) (Quelle: Links sind nur für registrierte User sichtbar.)
