Berufshaftpflicht für Anwälte


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Berufshaftpflicht für Anwälte

Beitragvon Ralfer » 25.03.2011, 08:19

Hallo,

Ich hoffe mal, dass dieser Beitrag im richtigen Forum steht.

Meine Unklarheit: Die Berufshaftpflicht bei Anwälten muss ja mindestens 250.000 Euro abdecken bzw. sein. Wenn nun ein junger Anwalt nach langer Ausbildung in eine Kanzlei kommt, muss er dann diese Versicherung selbst abschließen oder gibt es in der Kanzlei eine Versicherung für alle in der Kanzlei arbeitenden Anwälte?

Ralfer

PS: Wie ich grade lese, war das ja die Mindestsumme und mit Übernahme des Mandats beginnt auch die Verantwortung des Anwalts. Und wie sollte man mit Anwälten umgehen, die solch eine Versicherung nicht haben? (Gibt es die überhaupt?) (Quelle: Links sind nur für registrierte User sichtbar.)
Ralfer
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Kallemann » 29.06.2011, 22:48

Hi Ralfer,

ich gehe mal davon aus, dass es eine Verhandlungssache ist, ob eine Kanzlei die Berufshaftpflichtversicherung für alle angestellten Anwälte abschließt, oder ob sie diese Vorsorge den einzelnen Anwälten überlässt. Auf jeden Fall handelt es sich bei dieser Versicherung als Vermögensschaden-Absicherung um eine Pflichtversicherung. Schon während des Zulassungsverfahrens muss eine entsprechende Versicherung nachgewiesen werden, weil ansonsten keine Zulassung erfolgt. Das spricht allerdings wieder mehr dafür, dass die Haftpflichtversicherung schon vorhanden ist, wenn man in eine Kanzlei eintritt, denn dann sollte ja auch die Zulassung schon vorhanden sein. Allerdings gibt es auch diesbezüglich ja verschiedene Konstellationen, die eine Absicherung in der Kanzlei ermöglichen. Wenn eine Versicherung beabsichtigt, den Vertrag von sich aus zu kündigen, dann teilt sie dies der Anwaltskammer mit, die in einem solchen Fall mit Entzug der Zulassung droht. Und es ist so, wie du vermutest, der Mindest-Versicherungsbetrag umfasst 250 000 €, kann aber freiwillig natürlich höher abgeschlossen werden.

Beste Grüße

Kallemann
Kallemann
Moderat Versichert ;-)