Hallo Sunny Herz,
Michael Mayers hat geschrieben:Also eine BU ist sicherlich immer von Vorteil.
In diesem Punkt kann ich mich uneingeschränkt anschließen.
Zahlreiche Ursachen können zu einer Berufsunfähigkeit führen.
Es sind nicht nur, wie viele annehmen, Berufe mit körperlicher Tätigkeit betroffen.
Die staatliche Absicherung ist unzureichend, diese sichert das Risiko der Berufsunfähigkeit überhaupt nicht mehr ab. Die staatliche Erwerbsminderungsrente wird nur dann gezahlt, wenn der Versicherte "irgendeine" Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht mehr ausübend kann, was bedeutet, dass auf jeden anderen Beruf verwiesen werden kann.
Was und wann leistet nun eine private Berufsunfähigkeitsversicherung? Diese zahlt eine vertraglich vereinbarte monatliche Rente, wenn
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der zuletzt ausgeübte Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall
ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert also das Risiko
den eigenen Beruf nicht mehr (oder teilweise nicht mehr) ausüben zu können.
Nun ist es aber nicht einfach, den richtigen Tarif zu finden. Die Unterschiede hinsichtlich des Leistungsumfanges sind von Versicherer zu Versicherer erheblich. Deshalb empfehlen wir eine fachkundige Begleitung bei der Auswahl eines geeigneten Tarifs. Entscheidend sind nicht die "schönen" Werbeaussagen der Versicherer, sondern das, was Sie mit dem Versicherer vertraglich vereinbaren.
Deshalb sind die Versicherungsbedingungen sorfältig auf die folgenden Punkte hin zu prüfen: - Welche Ereignisse führen zur Berufsunfähigkeit?
- Verkürzung des Prognosezeitraumes auf 6 Monate
- Geltungsbereich
- Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Europas?
- Beitragsstundung während der Leistungsprüfung?
- Kriegsklausel
- Verweisungsmöglichkeiten des Versicherers -
- Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes
- Berufswechsel ohne Anzeigepflicht mitversichert?
- Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr möglich?
- Verzicht auf Möglichkeit der Beitragserhöhung (§ 163 VVG)
- Leistung auch bei schuldlos gemachten falschen Angaben im Antrag?
- Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag der BU.
- Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse
- Prüfung der BU in der Nachversicherung genauso wie bei der Erstprüfung - Besteht Versicherungsschutz wenn BU durch Verbrechen oder Vergehen im Staßenverkehr oder durch fahrlässige Verstöße verursacht wurde?
- Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen?
- Verzicht auf Arztanordnungsklausel? Wenn Nein, wie ist die Arztanordnungsklausel ausgestaltet? Erhöhungsoptionen/Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: Bei welchen Ereignissen möglich? -
-Höchsteintrittsalter in die Nachversicherung
Weiter ist zu klären, welche Art der BU sinnvoll ist. Dann ist bei Antragstellung auf die sorgfältige Beantwortung der Gesundheitsfragen zu achten, weil anderenfalls das Risiko besteht, dass Sie im Leistungsfalle "leer ausgehen" (Stichwort Anzeigepflichtverletzung, Rücktrittsrecht des Versicherers).

Worauf es bei der Auswahl des geeigneten BU-Tarifes ankommt können Sie in der Broschüre "Beratungskonzept Berufsunfähigkeitsversicherung" [
Links sind nur für registrierte User sichtbar.] nachlesen. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf unserer Seite unter dem Punkt Berufsunfähigkeitsversicherung und im Downloadbereich.
Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
beste Grüße