Hallo,
Die Fristen richten sich nach den vertraglich festgelegten Bedingungen. Bei Verträgen mit Versicherungsbeginn ab Mai 1999 gibt es keine Meldefristen mehr. So leisten einige Versicherungen beispielsweise im Falle der Anerkennung rückwirkend mit Ablauf des Monats, in dem der Leistungsfall eingetreten ist.
LG
Ps. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen