Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung?


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Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung?

Beitragvon Marcel » 18.03.2010, 17:51

Hallo Ihr,

ich habe meine Versicherungsunterlagen einmal gründlich durchgesehen. Dabei habe ich fest gestellt, dass ich sowohl eine Unfall- als auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung habe. Kann mir da mal jemand sagen, ob ich überhaupt beide Versicherungen benötige oder wo da die genauen Unterschiede liegen. Ich kann aus den beiden Verträgen nämlich nur entnehmen, dass beide Zahlungen leisten, wenn ich einen Unfall hatte. :?
Danke
Marcel
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Chris » 19.03.2010, 11:05

Hallo Marcel,ja ja das durcheinander und das Versicherungsdeutsch!
Also :
Unfallversicherung: zahlt dir eine Rente, wenn du in Folge eines privaten Unfalls nicht mehr in der Lage bist einen Beruf auszuüben.

Berufsunfähigkeitsversicherung: zahlt dir eine Rente, wenn du in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr in der Lage bist, deinen früheren Beruf auszuüben.

-> die Unfallversicherung zahlt nur nach Unfällen
-> die Berufsunfähigkeit nach Unfällen und Krankheiten

-> die Unfallversicherung bemisst ihre Beiträge an der Invalidität des Antragstellers
-> die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt die im Vertrag festgehaltenen monatlichen Zahlungen, die sich an der Beitragshöhe bemessen.

-> die Unfallversicherung zahlt nur dann, wenn du nicht mehr arbeitsfähig bist
-> die Berufsunfähigkeitsversicherung bezahlt auch dann, wenn du in deinem vorherig ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kannst, aber in einem anderen noch einsetzbar bist
Chris
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon billy » 31.03.2010, 11:32

Hallo, die Aussage das eine Unfall versicherung nur zahlt wenn du einen Beruf nicht mehr ausüben kannst ist falsch !!!!!!!
Eine Unfallversicherung zahlt wenn bei einem Unfall im privaten sowohl auch im Beruflichen bereich ein bleibender Schaden festgestellt wird. Ein Invaliditätsgrad . Als wenn du z.B.ein Augenlicht verlierst attestiert Dir der Arzt einen Invaliditätsgrad von 50 % , bedeutet du bekommst 50 % von deiner vereinbarten Invaliditätssumme zzgl. ev. Progression.
Mit arbeitsfähigkeit hat das nicht zu tun. Du kannst ja z.B. im Rollstuhl sitzen und dein Beruf ist Telefonist gewesen. Da kannst du deinen Beruf weiter ausüben , bekommst aber trotzdem aufgrund der festgestellten Invalidität deine Versicherungssumme ausgezahlt.
billy
Moderat Versichert ;-)
 

 


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