Berufsunfähigkeitversicherung von Stiftung Warentest


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Berufsunfähigkeitversicherung von Stiftung Warentest

Beitragvon Thomas » 13.09.2010, 08:46

Stiftung warentest empfiehlt ja jedem Arbeitnehmer, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Nun wäre mir sehr wichtig zu wissen welche Kriterien solch eine Versicherung erfüllen muss? Und warum ist sie so wichtig? Ich bin für wichtige Informationen sehr dankbar.
Thomas
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Stefanie » 09.10.2010, 12:02

Für diese Menschen die nach dem 1.1.1961 geboren worden sind, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Erwerbsminderungsrente tritt nur dann in Kraft, wenn erwiesen wurde, dass man nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist. Sollte man allerdings von 3-6 Stunden arbeiten können, dann erhält man nur die Hälfte dieser Erwerbsminderungsrente. Im Durchschnitt liegt dieser Betrag bei einer vollen Erwerbsminderung bei 500 bis 1.000 Euro. Solche eine Versicherung sollte einige Kriterien erfüllen: eine 6 monatige Prognose, auf Antrag eine zinslose Stundung, auf abstrakte Verweisungen sollten verzichtet werden, es sollte ab Beginn komplett anerkannt werden, in den ersten 6 Monaten eine rückwirkende Zahlung beinhalten, eine Garantie der Nachversicherung, bei verspäteter Meldung für mindestens 3 Jahre eine rückwirkende Zahlung enthalten, während der Auszahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente eine Rentensteigerung die garantiert ist. Bei befristeten Anerkenntnissen sollte eine klare Regelung vorhanden sein. Der Versicherungsschutz sollte weltweit gelten. Eine Klausel der Arztanordnung sollte nicht enthalten sein. Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter. Lieben Gruß
Stefanie
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Borchardt » 30.11.2010, 13:41

Bitte die Auswahl des Bedingungswerkes nicht allein auf die Checkliste der Stiftung Warentest stützen! BU-Bedingungswerke sind dann doch ein wenig komplexer als das die "Finanztester" annehmen.

Folgende Punkte sind in den BU-Bedingungen sind zu klären:

- Welche Ereignisse führen zur Berufsunfähigkeit? - Verkürzung des Prognosezeitraumes auf 6 Monate - Geltungsbereich - Gilt der Versicherungsschutz auch außerhalb Europas? - Beitragsstundung während der Leistungsprüfung? - Kriegsklausel - Verweisungsmöglichkeiten des Versicherers - Wir verzichten auf eine abstrakte Verweisung. - Regelung zur Umorganisation des Arbeitsplatzes - Berufswechsel ohne Anzeigepflicht mitversichert? - Rentenzahlung bis zum 67. Lebensjahr möglich? - Verzicht auf Möglichkeit der Beitragserhöhung (§ 163 VVG) - Leistung auch bei schuldlos gemachten falschen Angaben im Antrag? - Rückwirkende Leistung ab dem ersten Tag der BU. - Verzicht auf zeitlich befristete Anerkenntnisse - Prüfung der BU in der Nachversicherung genauso wie bei der Erstprüfung - Besteht Versicherungsschutz wenn BU durch Verbrechen oder Vergehen im Staßenverkehr oder durch fahrlässige Verstöße verursacht wurde? - Wann ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? - Verzicht auf Arztanordnungsklausel? Wenn Nein, wie ist die Arztanordnungsklausel ausgestaltet? Erhöhungsoptionen/Nachversicherungsgarantien ohne erneute Gesundheitsprüfung: Bei welchen Ereignissen möglich? - Höchsteintrittsalter in die Nachversicherung

Die Checkliste der Stiftung Warentest bitte nur als ersten Anhaltspunkt für die Einschätzung verwenden.
Eckhard Borchardt
Versicherungsmakler
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