von Stefanie » 09.10.2010, 12:02
Für diese Menschen die nach dem 1.1.1961 geboren worden sind, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung besonders wichtig. Die gesetzliche Rentenversicherung mit einer Erwerbsminderungsrente tritt nur dann in Kraft, wenn erwiesen wurde, dass man nur noch weniger als 3 Stunden am Tag arbeitsfähig ist. Sollte man allerdings von 3-6 Stunden arbeiten können, dann erhält man nur die Hälfte dieser Erwerbsminderungsrente. Im Durchschnitt liegt dieser Betrag bei einer vollen Erwerbsminderung bei 500 bis 1.000 Euro. Solche eine Versicherung sollte einige Kriterien erfüllen: eine 6 monatige Prognose, auf Antrag eine zinslose Stundung, auf abstrakte Verweisungen sollten verzichtet werden, es sollte ab Beginn komplett anerkannt werden, in den ersten 6 Monaten eine rückwirkende Zahlung beinhalten, eine Garantie der Nachversicherung, bei verspäteter Meldung für mindestens 3 Jahre eine rückwirkende Zahlung enthalten, während der Auszahlungsperiode der Berufsunfähigkeitsrente eine Rentensteigerung die garantiert ist. Bei befristeten Anerkenntnissen sollte eine klare Regelung vorhanden sein. Der Versicherungsschutz sollte weltweit gelten. Eine Klausel der Arztanordnung sollte nicht enthalten sein. Ich hoffe, die Infos helfen dir weiter. Lieben Gruß