von Jörg » 05.04.2012, 20:16
Hallo Sabine,
zu den beiden Antworten darf ich Dir noch einige Ergänzungen liefern:
Der Begriff "bAV" - betriebliche Altersversorgung ist sozusagen der Oberbegriff.
Die bAV kennt verschiedene Durchführungswege, eine davon ist die Entgeltumwandlung mit steuerlicher Förderung nach § 3 Nr. 63 EStG (Formen: Direktversicherung u. Pensionskasse, eventuell auch Pensionsfonds und/oder Berufsunfähigkeits-Vorsorge).
Neben der bereits beschriebenen AN- bzw. AG-finanzierten Variante ist auch die Mischfinanziert, also AN + AG gemeinsam eine gebräuchliche Form.
Allerdings möchte ich zu Deiner Aussage (... ich habe nämlich einen Vertrag zur Entgeltumwandlung bei meiner Sparkasse abgeschlossen) und auch zu der von Päule (... die Entgeltumwandlung ist aber auch unabhängig vom Betrieb möglich.)
meine Bedenken anmelden.
Wie der Name schon sagt, werden die Beiträge von Deinem Arbeitsentgelt entrichtet - also über die Gehaltsabrechnung verbucht - und wie soll dies unabhängig von Deinem AG möglich sein ?
Versicherungsnehmer bei einer Entgeltumwandlung ist stets der Arbeitgeber und somit auch der rechtliche Ansprechpartner des Versicherer; die Unterschrift Deines AG's und dadurch seine Einwilligung zur Beantragung einer bAV (Entgeltumwandlung) ist zwingend notwendig und Grundlage für das Zustandekommen einer gültigen bAV.
Grundsätzlich steht dem Arbeitnehmer durch das Betriebsrentengesetz (§ 1a Anspruch auf betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlunge)ein Rechtsanspruch auf eine Entgeltumwandlung zu.
Soweit der Anspruch geltend gemacht wird, muss der Arbeitnehmer jährlich einen Betrag in Höhe von mindestens einem Hundertsechzigstel der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch für seine bAV verwenden.
Du siehst, eine Entgeltumwandlung bzw. bAV kannst Du nicht ohne das Wissen und die Zustimmung Deines AG's vereinbaren, da Du lediglich als versicherte und bezugsberechtigte Person fungierst; aber eventuell ist die Sparkasse ja auch Dein AG !?
Gerne stehe ich Dir für weitere Rückfragen zur Verfügung.
LG
Jörg