von Hans » 14.05.2010, 09:48
Hallo.
Jeder Selbstständiger ist zum Schadensersatz verpflichtet, sobald Personen oder Gegenstände bei Ausübung des Berufes zu Schaden kommen. Da aber jeder Berufszweig seine eigenen Gefahrenquellen und Risiken hat, gibt es unterschiedliche Teilbereiche der Betreibshaftpflicht. Der Bereich Eskort, also reines Begleiten, gehört meinem Verständnis nach zum Bereich des Dienstleistungsgewerbes. Dort sind zu den allgemeinen Schäden an Personen und Gegenständen noch Vermögensschäden und Schäden die durch Ausübung der Tätigkeit auf fremden Grundstücken abgesichtert.
Bei der VHV können Sie sich unverbindlich darüber informieren.