ich habe folgende Frage: ich bin Inhaberin einer Agentur und habe mehrere Mitarbeiter freiberuflich bei mir beschäftigt. Wir arbeiten vor allem in den Bereichen der Texterstellung. In diesem Bereich kommt es leider immer wieder zu Problemen des Copyrights. Wenn einer meiner Mitarbeiter nun einen Text erstellt, der gegen das Copyright verstößt und der Abnehmer des Textes mich deshalb verklagt, wird dieses dann auch von meiner Betriebshaftpflicht Versicherung übernommen. Ich hafte ja als Agenturleitung für die Schäden, die meine Mitarbeiter verursachen. Oder gibt es da bei der freiberuflichen Mitarbeit andere rechtliche Grundlagen und die Mitarbeiter müssten selber für eine Betriebshaftpflicht sorgen?
Vielen Dank
