Betriebshaftpflicht für freiberufliche Angestellte?


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Betriebshaftpflicht für freiberufliche Angestellte?

Beitragvon Stefanie » 23.02.2010, 13:48

Hallo,
ich habe folgende Frage: ich bin Inhaberin einer Agentur und habe mehrere Mitarbeiter freiberuflich bei mir beschäftigt. Wir arbeiten vor allem in den Bereichen der Texterstellung. In diesem Bereich kommt es leider immer wieder zu Problemen des Copyrights. Wenn einer meiner Mitarbeiter nun einen Text erstellt, der gegen das Copyright verstößt und der Abnehmer des Textes mich deshalb verklagt, wird dieses dann auch von meiner Betriebshaftpflicht Versicherung übernommen. Ich hafte ja als Agenturleitung für die Schäden, die meine Mitarbeiter verursachen. Oder gibt es da bei der freiberuflichen Mitarbeit andere rechtliche Grundlagen und die Mitarbeiter müssten selber für eine Betriebshaftpflicht sorgen?
Vielen Dank
Stefanie
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Beitragvon Andrea » 23.02.2010, 16:34

Hallo Stefanie,
Auch ich bin selbständig und habe mich mit dieser Problematik schon beschäftigt. Daher kann ich dir raten, die Verträge mit deinen Mitarbeitern so zu formulieren, dass sie alleine dafür verantwortlich sind, was sie schreiben. So bist du aus der ganzen Problematik raus. Vom Gesetz her ist es nämlich vorgesehen, dass die FESTangestellten Mitarbeiter in deiner Betriebshaftpflicht Versicherung mit dazugehören. Da freiberufliche Mitarbeiter aber unter ganz anderen Gesichtspunkten für dich arbeiten, sehen die Versicherungen eine Schadensregulierung durch diese Mitarbeiter nicht vor, es sein denn, aus dem Versicherungsvertrag geht dieses eindeutig hervor. Du stehst zwar im Endeffekt dann vor dem Problem, dass du beweisen musst, die Arbeiten über andere bekommen zu haben, aber das sollte ja nicht schwer sein. Daher bitte immer in deinen Verträgen mit den Mitarbeitern darauf hinweisen, dass sie selber und für sich alleine arbeiten, du also quasi nur der Vermittler bist und aus diesem Grund keine Ansprüche dir gegenüber geltend gemacht werden können.
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Beitragvon Vino_Immo » 21.03.2010, 23:59

Ich hatte damals diese Probleme ebenso und wollte dem mit einer Vers. entgegentreten. Mein Versicherungsmakler sagte mir aber, dass besonders im Bereich der Texterstellung und auch allgemein im künstlerischen Bereich, eine Betriebshaftpflicht nicht greift, da es sich eben nicht um direkten Schaden handelt. Begehe ich heute eine Verletzung des Urheberrechts und werde deshalb vom Kunden verklagt, ist das zwar sehr unangenehm und kann auch sehr teuer werden aber kein Fall für die Vers.
Besonders wenn du deine Aufträge weitergibts, ist eine Klausel das du solche Kosten und Schadensersatzansprüche an die jeweilige Texterin, weitergibst unerlässlich. Allerdings stehst du eben dennoch in der Pflicht, sicher zu stellen dass die Texte nicht kopiert werden.
Vino_Immo
Moderat Versichert ;-)