Hallo Anne,
dann sind Sie gesetzlich unfallversichert- über die Berufsgenossenschaft, die auch für Arbeitsunfälle zahlt. Das gilt aber nur bei offiziellem Betriebssport und nicht, wenn Sie sich nach Feierabend mit Kollegen zum Sporttreiben verabreden. Dann zahlt für Verletzungen zwar die Krankenkasse, aber bleibende Unfallschäden sind extra privat absichern.
LG Udo