ich übernachte oft bei meinem Freund und fahre dann von dort aus zur Arbeit. Stimmt es, dass ich auf diesem etwas längeren Weg nicht durch die Berufsgenossenschaft versichert bin?
meiner Meinung nach stimmt das nicht. Denn die gesetzliche Unfallversicherung würde nur dann nicht eintreten, wenn Ihr Arbeitsweg durch den Aufenthalt bei Ihrem Freund erheblich länger wäre als von Ihrem zu Hause aus.