Debeka Glasversicherung


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Debeka Glasversicherung

Beitragvon eddie irvine » 02.11.2011, 10:40

Hallo,

bei uns hat sich gestern die Klebeverbindung von der Spiegeltuer eines Spiegelschranks zum Scharnier geloest, mit dem Resultat, dass die Tuer runtergefallen ist.
Dabei wurden unser (neuwertiges) Waschbecken sowie zwei Bodenfliesen leicht beschaedigt.
Austauschen lassen wuerde ich hoechstens das Waschbecken, die Schaeden in dem Feinsteinzeug sieht man kaum, im Waschbecken auch nur beim zweiten Hinsehen.

Wir haben eine Glasversicherung bei der Debeka.
Meine Frage: Welche Schaeden werden hierbei behoben? Beinhaltet die Versicherung auch die Beseitigung von Schaeden, die durch das gebrochene Glas entstanden sind. Oder wird wirklich nur die Tuer (ist eigentlich nur ein Spiegel) an sich ersetzt.

Falls nicht, welche andere Versicherung greift hier evtl.?
Vielen Dank im Voraus!

Gruss,
Eddie.
eddie irvine
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Päule » 04.11.2011, 22:15

Hi Eddie Irvine,

es gibt verschiedene Glasbruchversicherungen und die Bezahlung des Schadens hängt davon ab, welcher Art deine Glasbruchversicerung ist. Als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung kommt die Glasbruchversicherung für alle Schäden durch Glasbruch im Haus auf, wenn es sich um Flachglas handelt. Dazu zählt auch ein Spiegel, allerdings nur das reine Spiegelglas. Hast du eine Glasbruchversicherung als Zusatz zur Gebäudeversicherung, dann versichert sie in der Regel nur Fensterglas und Glaseinsätze von Türen. Die Glasbruchversicherung heißt so, weil sie den Glasbruchschaden ersetzt, nicht aber andere Schäden, die durch umherfliegende Glassplitter verursacht wurden. Eine Haushalts-Glasversicherung würde also für das Spiegelglas aufkommen, eine Gebäude-Glasbruchversicherung für gar nichts. Aber Waschbecken und Bodenfliesen sind auf keinen Fall mit versichert. Es könnte aber auch sein, dass die Hausratversicherung dein defektes Waschbecken bezahlt. Da müsstest du dich mal erkundigen.

Ciao

Päule
Päule
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon swing kid » 05.11.2011, 06:11

Falls es sich um eine Hausratversicherung handelt, wird diese den Schaden nicht regulieren, da es sich um keine der in der Hausratversicherung enthaltenen Gefahren handelt, die den Schaden verursacht hat. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier die Möglichkeit einer Regulierung besteht, allerhöchstens aus Kulanz.
Da sich der Fußgänger nicht entscheiden konnte, nach welcher Seite er rennen sollte, fuhr ich obendrüber.
swing kid
Überversichert ;-)
 

 


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