von Rosa » 09.10.2010, 12:03
Diebstahl in einer Hausratversicherung ist nur bedingt versichert. Hierfür muss darf kein einfacher Diebstahl vorliegen. Wenn es um einen Einbruchdiebstahl mit einer Gewaltanwendung oder Drohung vorliegt, kommt die Hausratversicherung zum Einsatz. Etwas was zum Hausrat gehört muss gestohlen worden sein. Nicht mitversichert ist, ein Diebstahl der ohne Einbruch oder Gewaltanwendung passiert ist. Ebenfalls ist kein Hausrat gedeckt, der nicht gesichert oder verschlossen war. Fahrraddiebstahl, Diebstahl von Kinderwagen, Fahrrädern oder aber auch Rollstühlen, können zusätzlich durch einen Mehrpreis mitversichert werden. Dazu zählt auch der Einbruchdiebstahl von einem Kraftfahrzeug. Trickbetrug-Fälle oder Diebstahlschäden durch Einschleichen der versicherten Wohnung werden nicht mitversichert. Lieben Gruß