wie ist die allgemeine rechtschutzrechtliche Situation, wenn
- ein erwachsenes Kind mit einem Elternteil wegen gesundheitlichen Gründen zu zweit eine Wohnung bewohnt, damit das Kind den einen Elternteil betreuen kann
- Mietvertrag läuft auf den Namen des Kindes
- Rechtsschutz läuft auf den einen Elternteil gilt aber für die Familie
- mangelhafter Mietvertrag wird mieterseitig fristlos gekündigt, Klagefall tritt ein
Muss die Versicherung eine volle Deckungszusage erteilen?
Vielen Dank im Voraus.
Grüße
