Demenz eine Gefahrerhöhung?


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Demenz eine Gefahrerhöhung?

Beitragvon proximus » 19.04.2011, 08:02

Guten Tag,
laut VVG §19, muss der Versicherungsnehmer ausschließlich die im Antrag gestellten Fragen beantworten. Das heißt bei Abschluss einer PHV muss der VN keine Angaben zum Gesundheitszustand machen.
Meine Frage:
Sollte während der Vertragslaufzeit eine Demenz auftreten, ist dies eine Gefahrerhöhung im Sinne der VVG-Reform und somit anzeigepflichtig?
Sollte der VN schon vor Abschluss der PHV an Demenz erkrankt sein, muss dieser zusätzlich im Antrag die Erkrankung anzeigen, obwohl nicht danach gefragt wird? Oder hat dieser dann einen Vorteil gegenüber denjenigen, der erst während der Vertragslaufzeit an Demenz erkrankt ist? --> Dies wäre jedoch nicht nachvollziehbar!
Diese Fragestellung stellt sich natürlich nicht nur in PHV sondern in allen Haftpflichtsparten und Hausrat bzw. Wohngebäude etc.

Leider konnte ich zu diesem Thema bisher nicht weiterkommen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen!
Vielen Dank!
Gruß
proximus
proximus
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon VMD Bochum » 05.09.2011, 06:49

Man hat natürlich die vorvertraglichen Anzeigepflichten. Auch bei Gefahrerhöhung muss es angezeigt werden, sprich Umzug, Mehrfachversicherung etc.


Jedoch wird im Sachbereich nicht nach dem Gesundheitstand des VN oder VP gefragt. Wozu auch ? Es dient die Absicherung einer "Sache" und nicht einer Person.

Im Regelfall brauch man den Gesundheitszustand nicht der PHV,HRV,WGV melden.
VMD Bochum
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Willy » 07.09.2011, 16:29

Hi Proximus,

sicherlich ist eine Demenz eine spezielle Gefahrerhöhung, aber ein Versicherer kann doch nicht von einer Person, die an Demenz erkrankt ist verlangen, dass sie ihm das nach einer unter Umständen langjährien Mitgliedschaft dann mitteilt. Wenn Versicherer darauf Wert legten, dann müssten sie ihre Mitglieder regelmäßig zumindest nach dem aktuellen Gesundheitszustand fragen. Es mag natürlich sein, dass es in den Versicherungsbedingungen einzelner Unternehmer Ausschlussgründe gibt, aber da müsste ma dann auch den individuellen Vertrag einmal nachsehen.

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

 


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