laut VVG §19, muss der Versicherungsnehmer ausschließlich die im Antrag gestellten Fragen beantworten. Das heißt bei Abschluss einer PHV muss der VN keine Angaben zum Gesundheitszustand machen.
Meine Frage:
Sollte während der Vertragslaufzeit eine Demenz auftreten, ist dies eine Gefahrerhöhung im Sinne der VVG-Reform und somit anzeigepflichtig?
Sollte der VN schon vor Abschluss der PHV an Demenz erkrankt sein, muss dieser zusätzlich im Antrag die Erkrankung anzeigen, obwohl nicht danach gefragt wird? Oder hat dieser dann einen Vorteil gegenüber denjenigen, der erst während der Vertragslaufzeit an Demenz erkrankt ist? --> Dies wäre jedoch nicht nachvollziehbar!
Diese Fragestellung stellt sich natürlich nicht nur in PHV sondern in allen Haftpflichtsparten und Hausrat bzw. Wohngebäude etc.
Leider konnte ich zu diesem Thema bisher nicht weiterkommen. Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen!
Vielen Dank!
Gruß
proximus
