Drossel entfernen


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Drossel entfernen

Beitragvon proximus » 26.07.2010, 08:15

Guten Morgen,

eine Bekannte hatte eine Frage bzgl. der Drossel vom Roller. Ich konnte Ihr bisher noch keine Antwort liefern, da ich nicht weiß, an wen ich mich mit dieser Frage wenden soll. Noch nicht einmal die Polizei konnte mir eine Antwort geben!
Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen!
Hier die Frage

"Was muss man berücksichtigen, wenn man den Roller 25 km/h auf 50 km/h erweitern möchte. Da mein Sohn noch keine 18 Jahre alt ist und nur in Begleitung fahren darf, hätte ich gerne gewußt, ob er die Drossel überhaupt aufmachen darf."

Danke für eure Antworten!

LG
proixmus
proximus
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Jabberwocky » 26.07.2010, 10:20

Guten Tag!
Das ist eigentlich recht eindeutig geregelt. Der auf 25 km/h reduzierte Roller kann mit dem Mofa-"Führerschein" gefahren werden. Da dies eigentlich keine richtige Fahrprüfung ist, kann mit diesem Schein auch kein höherer Roller gefahren werden.

Mit 16 besteht dann jedoch die Möglichkeit, den Führerschein der Klasse M zu machen:

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 ) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschinen oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrädern aufweisen)

Gleichzeitig kann mit 16 der Führerschein der Klasse A1 erworben werden:

Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 cm3 und nicht mehr als 11 KW Motorleistung. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h gefahren werden. Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Sind mit Vollendung des 16. Lebensjahres keinder der beiden Führerscheine vorhanden, sondern lediglich der Mofaschein, darf auch die Drossel nicht entfernt werden. Dies ändert sich jedoch, wenn Ihr Sohn das 18. Lebensjahr vollendet hat. Mit dem Autoführerschein "B" darf man mit 18 dann den Roller auch bis 50 km/h bewegen.

Zu beachten ist natürlich auch, dass sich durch die Drosselentfernung die Versicherungsdaten ändern.

Schöne Grüße
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