Durch Hitze im Bus ohnmächtig geworden, an wen wenden ?


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Durch Hitze im Bus ohnmächtig geworden, an wen wenden ?

Beitragvon Marion » 20.07.2010, 17:20

Meine Schwiegermutter ist vor ein paar Tagen auf Grund der stickigen Luft und der Hitze im Bus ohnmächtig geworden und hat sich beim Fallen die rechte Schulter gebrochen. Dem Busunternehmen kann ich insofern keinen Vorwurf machen, da der Fahrer sowohl sein Fenster, als auch die vorhandenen Dachfenster offen hatte und grundsätzlich an jeder Haltestellen alle Türen geöffnet hat, solange er stand. Dennoch war die Hitze im Bus unerträglich.
Meine Mutter hat selbstverständlich eine private Unfallversicherung, aber ich bin mir nicht sicher ob diese für die Verletzung und vor allem für die noch entstehenden Kosten aufkommt. Meine Mutter liegt noch bis Ende der Woche im Krankenhaus, benötigt danach aber noch Hilfe im Haushalt und bei der Körperpflege, da sie auf Grund des Bruches nichts machen kann und mein Schwiegervater ihr besonders bei letzterem nicht helfen kann.
Ist es nun die private Unfallversicherung meiner Mutter oder die Betriebshaftpflicht bzw die gesetzliche Unfallversicherung an die ich mich wenden kann?
Gruß Marion
Marion
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Ulli » 20.07.2010, 19:13

Guten Abend Marion.
Oh mann, das ist ja echt heftig. Ich weiß selber wie die Luft in den Bussen bei solch einem Wetter ist, mein Vater war Busfahrer und ich kann mich sehr gut daran erinnern wie KO er von der Hitze war, der er machtlos gegenüber stand.
Für Ihre Schwiegermutter sicher kein großer Trost. Ich denke aber die Versicherung des Busunternehmers müsste für die Kosten aufkommen (sofern Ihre Schwiegermutter nicht grob Fahrlässig gehandelt hat), denn es ist ein Schaden an einem Dritten entstanden. Ich möchte dafür aber nicht meine Hand ins Feuer legen, denn auch die private Unfallversicherung müsste leisten (natürlich nicht beide gleichzeitig), denn es handelte sich um einen Unfall in der Hinsicht, dass dieses Ereignis plötzlich und unerwartet von außen eingetreten ist. Um ganz sicher zu gehen, sollten Sie sich im Namen der Schwiegermutter an das Busunternehmen wenden und die Frage vor Ort klären.
Alles gute
Ulli
Ulli
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Jabberwocky » 20.07.2010, 22:00

Hallo,

bitte Bedingungen beachten: Unfall ist weitgehend richtig. Dennoch ist bei vielen Versicherern ein Unfall durch Bewusstseinsstörung ausgeschlossen. Das wäre hier der Fall. - Muss aber -wie erwähnt- nachgelesen werden.

Inwieweit das Busunternehmen belangt werden kann ist leider nicht so einfach zu beantworten. An wen können Sie sich wenden? In diesem Fall am besten an einen Fachanwalt, der auf Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld spezialisiert ist. Sicherlich hilft Ihnen hier Ihr Rechtsschutzversicherer weiter.

Ich gehe davon aus, dass hier weitgehend geprüft werden muss (sind mehrere Personen betroffen, wurde Fürsorgepflicht verletzt usw usw.) Dies darf und kann hier im Forum nicht beantwortet werden. Vielleicht verfügen Sie ja sogar über eine kostenlose Beratungshotline bei Ihrer RS-Versicherung.

Mit schönen Grüßen
Versichern und Vorsorgen sind meine Leidenschaft, deshalb bin ich hier!! Ohne Gewinnerzielungsabsicht. Alle Infos sind privat und unverbindlich - Dennoch freue ich mich auf persönliche Anfragen - Ich helfe gerne!
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