Einbruch durch Fenster im Obergeschoss – zahlt HRV?


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Einbruch durch Fenster im Obergeschoss – zahlt HRV?

Beitragvon DeniseH. » 05.07.2010, 17:24

Hallo,
bei meiner Freundin wurde am vergangenen Wochenende eingebrochen. Sie lebt im Obergeschoss eines 2 Familienhauses und hatte wegen der hohen Temperaturen ihre Wohnzimmerfenster auf Kipp gestellt, als sie die Wohnung am späten Nachmittag verließ. Als sie spät Abends heim kam (ich war mit dabei) war bei ihr durch eben eines dieser Fenster eingebrochen worden. Ihr Notebook und ihre Anlage, sowie der TV wurden gestohlen. Nun ist sie selbstverständlich mit den Nerven am Ende, denn sie hatte ja das Fenster geöffnet gelassen und meint das die Hausratversicherung nicht zur Zahlung verpflichtet ist. Ich bin da ein wenig anderer Meinung, aber mir auch nicht 100 % sicher. Kann uns jemand hier ein wenig aufklären oder zumindest weiterhelfen ?
Vielen Dank schon mal
Denise
DeniseH.
Moderat Versichert ;-)
 


Beitragvon Carlo » 05.07.2010, 17:36

Hallo Denise
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat gerade vor einigen Tagen eine solche Situation eindeutig zugunsten des Versicherten geklärt. Ein Einbruchsdiebstahl unter ungewöhnlichen Bedingungen muss von der Hausratversicherung gezahlt werden. Ein Einbruch durch ein, wenn auch nur leicht geöffnetes, Fenster im Obergeschoss eines Hauses gehört zu solchen Bedingungen. Ich gehe mal davon aus, dass in dem Fall Ihrer Freundin kein Bau-Gerüst oder eine Feuertreppe den Zugang zum Fenster erleichtert haben, denn dann wäre es eine Fahrlässigkeit und die Versicherung müsste nicht zahlen. Aber in dem von Ihnen geschilderten Fall, müsste die Versicherungen eindeutig für den Schaden aufkommen und Sie sollten sich schnellstmöglich an diese wenden.
Gruß Carlo
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Carlo
Gut Versichert ;-)
 

 


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