von Chris » 15.06.2010, 05:20
Hallo Babsi,
Schauen Sie noch einmal ganz genau in die Vertragsbedingungen, dort werden Sie sicher die dementsprechende Klausel finden.
Die Versicherung hat das Recht Leistungen zu verneinen oder wie in Ihrem Fall nur anteilig zu zahlen, wenn Ihnen Fahrlässigkeit vorgeworfen und nachgewiesen werden kann. In diesem Fall verhindern diese Fahnen durch ihre Bauweise, das ein Fenster vollkommen geschlossen wird.- Dies ist zwar auf den ersten Blick nicht zu sehen und auch z.B. bei Regenwetter nicht zu merken, aber der Teil des Fahnenhalters, der über der Fensterscheibe ist, ist genau dieser kleine Spalt der das Fenster innerhalb der Dichtung nicht 100%ig abschließt und das macht es somit Autoknackern noch leichter in ein Auto einzudringen. Wenn zudem innerhalb des Autos noch Wertgegenstände ungesichert und offen liegen lädt es nochmals dazu ein. Diese Dingen sind wohl die Gründe, warum die Versicherung nur anteilig zahlen wird.
Gruß Chris