von Chris » 25.06.2010, 15:37
Hallo Christine,
Sie liegen nicht ganz falsch mit Ihrer Vermutung. Ein Einkommensschutzbrief sichert zwar gewisse finanzielle Einbußen im Fall einer Arbeitslosigkeit ab, aber nicht wenn diese Arbeitslosigkeit durch eine eigene oder betriebliche Kündigung eintritt. Ihre Leistung beginnt dann, wenn eine Arbeitslosigkeit infolge von Krankheit, einem Unfall oder einer Berufsunfähigkeit eintritt, ebenso sollte der Versicherte zu einem Pflegefall werden. Der Einkommensschutzbrief ist ein Zusammenschluss verschiedener Versicherungen wie z.B. der Unfallversicherung, der Krankentagegeldversicherung, der BU und der Pflegetagegeldversicherung. Wie aber bei allen Versicherungen gilt auch hier die Grundsatz, dass Vergleichen sich lohnt und alle Einzelnen Posten der Versicherung sollten sehr gut auf einander abgestimmt werden.
Gruß und einen schönen Abend
Chris