Erbschaft


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Beitragvon Lars » 12.04.2010, 00:02

Hallo, eine Freundin von mir, verheiratet und zwei Kinder hat viel von ihren Eltern geerbt und möchte nun dieses zum Großteil in eine eigene Rentenversicherung und in die Absicherung ihrer Kinder stecken, bzw. anlegen. Ihre Schwiegereltern sind das soziale Gegenteil ihrer Eltern und geben, das bisschen was sie bekommen direkt aus. Jetzt befürchtet meine Freundin, das im Falle einer Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern, ihr geerbtes Geld dafür drauf gehen könnte. Geht das überhaupt, das da Vater Staat sagt: du hast genug von deinen Eltern geerbt nu versorg damit deine Schwiegereltern. Wäre schön wenn da mal jemand Licht rein bringen könnte.
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Beitragvon Andrea » 12.04.2010, 01:03

Deine Freundin wird wohl später mal ihre Schwiegereltern versorgen müssen. Deshalb sollte sie sich um eine Rentenversicherung bemühen in der ein Bezug bzw. Kapitalisierung vor dem vordefiniertem Alter unwiderruflich ausschließt. Hier wäre eine Rürup - Rente in Erwägung zu ziehen. Sie ist eine Leibrente und wird nur als lebenslange Rente an die versicherte Person ausgezahlt. Es kommt kein anderer an das Geld. Am besten ist es auch in Bezug auf die Anlage für die Kinder mit einem Rechtsanwalt zu reden. Denn das Geld für die Kinder könnte als Schenkung angesehen werden.
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Beitragvon Carlo » 12.04.2010, 01:09

Wenn man Steuern sparen will, diese aber in den nächsten Jahren noch zahlen muß, ist das eine tolle Sache, der Rürup. Gleiches geht aber auch mit der Riester. Hast du dir mal überlegt, was mal sein kann oder wird im Alter. Das die gesetzliche Rente nicht reicht, da sind wir uns ja wohl alle einig. Mit der Rieser die erste Lücke stopfen, sie ist ebenfalls so gut wie nicht vererbbar, aber teilweise kapitalisierbar. Sollte dann noch Geld zum anlegen übrig bleiben, dann kannst du dich noch für den Rürub entscheiden. Wenn bei der Entscheidung die Vererbbarkeit im Forderung steht, dann ist sicherlich eine private Rentenversicherung, bei der du erst im Alter Steuern sparst, besser.
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Beitragvon Carlo » 12.04.2010, 01:09

Ach ja, bezüglich der Pflege, da muß ich sagen, das es auch hier kein allgemeines Rezept gibt. Zwar gab es richterliche Entscheidungen, welche aber auf Grund von unterschiedlichen Voraussetzungen auch unterschiedlich gesprochen wurden. Daher sind diese auch nicht allgemein zu sehen. Es kommt auf die jeweilige Situation und den zuständigen Bearbeiter an, wie er die Sachlage sieht und entsprechend entscheidet. Dieser entscheidet, ob auf ein vorhandenes Vermögen zurück gegriffen wird oder nicht. Nur die Zukunft kann eine endgültige Rechtssicherheit bringen. So sieht es leider im Moment aus.
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Beitragvon Stefanie » 12.04.2010, 01:12

Egal für welche Altersvorsorge man sich entscheidet, irgendwo ist immer ein Haken, den man kennen sollte. Die Riesterrente wird zwar ansehnlich vom Staat in Form von Zulagen gefördert, aber man muss bestimmte Bedingungen einhalten. Die Rürup wird zwar mit Steuerabzügen gefördert, aber auch nur dann, wenn die Steuerfreibeträge nach der Steuerregelung durch eine Günstigerprüfung als günstiger dargestellt werden. Sollte dem nicht der Fall sein, geht man leer aus, da die alte Versteuerung greift. Also am besten gefördert wird immer noch die betriebliche Altersvorsorge, da man hier komplett sozialabgabe- und steuerfreie Beiträge hat.
Stefanie
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Beitragvon Carlo » 12.04.2010, 01:13

Anders sieht es bei einer so genannten Rentenpolice oder Privatrente aus, da hierbei die Beträge nicht gefördert werden, aber im Rentenbezugsalter die Besteuerung ganz gering ist. Leider sind diese Gelder nicht HarzV geschützt. Mein Resultat heißt die Mischung macht es. Am besten lässt man sich von verschiedenen Institutionen Konzepte erstellen. Dabei sollte man auf Flexibilität, Rendite, steuerliche Behandlung, wie Förderungen, Garantie und Sicherheit als Bewertungskriterien achten. Leider gibt es kein Rezept welches allgemein auf jeden passt.
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