Erstattung von Mehrkosten


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Erstattung von Mehrkosten

Beitragvon hennesxxx » 16.01.2012, 16:00

Nach einem Leitungswasserschaden im Keller muss der bisherige Zementestrich entfernt werden. Der neue Estrich soll (zu höheren Kosten) als Trockenestrich eingebaut werden. Muss die Versicherung trotzdem die Kosten erstatten, wie sie bei der Herstellung des ursprünglichen Estrichs anfallen würden?
hennesxxx
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Alex » 19.01.2012, 10:57

Hey

die Versicherung zahlt den Neuwert des Estrichs, der vorher drin war.
Wenn du höhere Qualität einbaust bleibst du auf den Mehrkosten sitzen!

Lg
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Ramirez » 26.01.2012, 17:30

Moin hennesxxx,

das kann ich nur bestätigen. Du kannst das aber mit der Versicherung besprechen und musst dann sicherlich einen Kostenvoranschlag für die Kosten des normalen Estrichs einreichen. Die Differenz bezahlst du dann selbst. Etwas anderes wäre es, wenn ein herkömmlicher Estrich nicht mehr möglich ist, aus welchen Gründen auch immer. Wenn also durch den Leitungswasserschaden ein Estrich beschädigt wurde, den es so z. B. heute nicht mehr gibt oder den man nicht mehr verarbeitet. In diesem Fall muss die Versicherung dir einen vernünftigen Estrich bezahlen, so wie er normalerweise verlegt würde.

Ciao

Ramirez
Ramirez
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 26.01.2012, 18:35

Sag ich ja: Den Neuwert des Estrichs bzw. den Neuwert eines Estrichs gleicher Art und Güte
Alex
Moderat Versichert ;-)