von Ramirez » 26.01.2012, 17:30
Moin hennesxxx,
das kann ich nur bestätigen. Du kannst das aber mit der Versicherung besprechen und musst dann sicherlich einen Kostenvoranschlag für die Kosten des normalen Estrichs einreichen. Die Differenz bezahlst du dann selbst. Etwas anderes wäre es, wenn ein herkömmlicher Estrich nicht mehr möglich ist, aus welchen Gründen auch immer. Wenn also durch den Leitungswasserschaden ein Estrich beschädigt wurde, den es so z. B. heute nicht mehr gibt oder den man nicht mehr verarbeitet. In diesem Fall muss die Versicherung dir einen vernünftigen Estrich bezahlen, so wie er normalerweise verlegt würde.
Ciao
Ramirez