Fahrerflucht, zahlt die versicherung


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Fahrerflucht, zahlt die versicherung

Beitragvon strawberry_86 » 27.11.2011, 11:53

Hallo Leute,
Ich hab hier mal ne frage zu folgender Situation:
Also meine kleine saudumme schwester hat in der nacht von freitag auf Samstag ein Parkendes Auto heftigst angebummst und ist einfach weitergefahren ohne es zu melden oder sonst irgendwie einen zettel an das andere auto zu machen ich weiß das gehört sich nicht und war auch richtig scheiße von ihr, sie ist völlig aufgelöst nach hause gekommen und hat mir das alles erzählt am nächsten morgen erzählt( sie hatte auch noch 2 Bier intus).
Da hab ich Sie gepackt und bin mit ihr zur Polizei um das Nachträglich zu melden hat auch alles gestanden auch das mit dem Bier, der Polizist hat dann sofort mit dem Staatsanwalt telefoniert und meinte sie dürfte den Führerschein behalten.


Zahlt den die Versicherung beide schäden Nachdem sie das Noch am selben Tag bei der Polizei gemeldet hat sie ist Vollkasko versichert
strawberry_86
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Willy » 08.01.2012, 01:31

Die Versicherung bezahlt einen Schaden natürlich auch, wenn er erst am nächsten Tag gemeldet wird. Hauptsache, er wird überhaupt gemeldet. Dazu wäre bei einem Bagatellschaden nicht einmal die Polizei nötig. Es hätte ausgereicht, wenn der Unfallgegner kontaktiert worden wäre. Ob es sich in deinem Fall um einen Bagatellschaden handelt, weiß ich ja nicht. Aber ist ja auch egal, ihr habt's ja gemeldet. Allerdings weiß ich nicht, ob es so schlau war, die Sache mit den 2 Glas Bier zu erwähnen. Bei Alkoholgenuss sind die Versicherer ziemlich pingelig. Sie bezahlen zwar vermutlich den gegnerischen Schaden, aber ob die Vollkasko bei Trunkenheit und es könnte ja durchaus eine Trunkenheitsfahrt gewesen sein, auch noch den eigenen Schaden übernimmt, da bin ich mir nicht so sicher. Am besten wäre es, wenn der Polizist die Sache mit dem Bier nicht aufgenommen hätte, dann würde es auch bei der Versicherung nicht bekannt werden.

Gruß

Willy
Willy
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Kallemann » 28.01.2012, 09:49

Kfz-Versicherungen sind zunächst mal dazu verpflichtet, den Schaden des Unfallgegners zu übernehmen. Dieser Verpflichtung können sie sich auch nicht entziehen, wenn Alkohol im Spiel war. Problematisch sehe ich das mit den 2 Glas Bier bei der Vollkaskoversicherung. Denn grundsätzlich kann die Versicherung die Übernahme des Schadens ablehnen, wenn Alkohol im Spiel war. Sogar den Haftpflichtschaden könnte sich die Versicherung bei deiner Schwester zurück holen, nachdem sie ihn beglichen hat. Hast du inzwischen schon mehr darüber erfahren? Ist der Schaden vielleicht schon beglichen und hat die Versicherung sich geäußert? Es ist dumm, am nächsten Tag zu erwähnen, dass man Alkohol getrunken hat, vor allem wenn es so wenig war, dass man ihn nicht mehr nachweisen kann. Die Polizei und Staatsanwaltschaft kann da nichts mehr machen, weil der Alkohol nicht mehr nachweisbar ist, aber die Versicherung kann da schon Probleme bereiten.

Kallemann
Kallemann
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon vlcwx961 » 25.04.2012, 08:40

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