Fahrrad des Freundes bei Unfall kaputt gemacht


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Fahrrad des Freundes bei Unfall kaputt gemacht

Beitragvon Rosi » 19.03.2010, 11:47

Hallo noch einmal!
Ich bin mit dem Fahrrad gestürzt. Keine Ahnung warum, ich hatte weder etwas getrunken, noch war es glatt, noch durch Einwirkung von Dritten. Das Fahrrad gehört allerdings einem guten Freund von mir. Ich war danach eine Woche im Krankenhaus, da ich mir mein Bein gebrochen hatte. Jetzt kommt gestern mein Freund vorbei und sagt, dass ich ihm dann wohl ein neues Fahrrad kaufen müsse. Der rahmen ist ein bisschen verstellt und auch Kratzer und sonstige Schäden sind vorhanden. Kann ich dieses meiner Privat Haftpflicht Versicherung melden? Und kann ich dann mit einer Bezahlung der Versicherung rechnen? Möchte keinen Ärger mit dem Freund haben, aber ich habe momentan auch nicht das Geld für ein neues Fahrrad.
Rosi
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Michael » 19.03.2010, 13:22

Hallo Rosi,
Du hast einem Dritten einen Schaden zugefügt und dieser kann dir gegenüber Schadensersatzansprüche stellen. Dieses ist sicherlich ein klassisches Beispiel dafür, dass die Haftpflicht Versicherung den Schaden reguliert. Wenn du dir wirklich keinen Grund gesehen hast, warum du mit dem Fahrrad gestürzt bist, also Alkohol, etc. dann wird die Versicherung den Schaden übernehmen. Beachten musst du aber, dass die Versicherung nur den Wert ersetzt, wie viel das Fahrrad vor dem Schaden Wert war. Also Neupreis - Abzüge für die Nutzung während der letzten Zeit.
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Michael
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