Fahrradsturz d. Schreck v. Hund – Fall für Tierhaftpflicht ?




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Fahrradsturz d. Schreck v. Hund – Fall für Tierhaftpflicht ?

Beitragvon Christine » 27.06.2010, 13:44

Ich fahre jeden Tag mit dem Rad zum Einkaufen. Letzte Woche musste ich auf Grund einer Straßensperrung einen anderen, mir nicht so bekannten Weg, fahren. Plötzlich kam von einer Rasenfläche zwischen zwei Hochhäusern ein Hund bellend auf mich zugelaufen. Ich habe nun keine Angst vor Hunden und besaß auch lange Zeit selber einen, dennoch erschrak ich, hielt mein Rad an und wollte absteigen, dabei bin ich dann mitsamt dem Rad zur Seite gefallen. Ich erlitt ein paar Prellungen und Abschürfungen, allerdings musste mein Rad zur Reparatur. Der Hund wurde noch, ehe er mich erreichte, von seinem Frauchen zurückgerufen. Das Problem ist nun folgendes, die Hundehalterin weigert sich mir ihre Versicherungsdaten zu geben, da sie der Meinung ist, mein Unfall hätte nichts mit ihrer Tierhalterhaftpflicht zu tun. Liegt sie damit richtig?
Christine
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Re: Fahrradsturz d. Schreck v. Hund – Fall für Tierhaftpflic

Beitragvon Marcel » 27.06.2010, 14:16

Hallo Christine,
Die Hundehalterin liegt mit ihrer Vermutung falsch und ist verpflichtet Ihnen die Versicherungsdaten zu übergeben. Die Besitzerin hat ihren Hund frei auf einem nicht eingezäunten Gelände laufen lassen und ist somit das Risiko eingegangen, dass das Tier auf die offene Straße läuft und dort einen Unfall verursacht. Dies ist in Ihrem Fall geschehen und dabei ist es unerheblich ob sie sich beim Absteigen verletzt haben oder direkt durch den Hund. In einem ähnlichen Fall hat das Oberlandesgericht in Brandenburg (AZ:12 U 94/07) zugunsten des Geschädigten entschieden.
Lieben Gruß und weiterhin gute Besserung
Marcel
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