Hallo Anne,
es ist zwar unvernünftig, seinen Fahrzeugbrief im Handschuhfach des Autos aufzubewahren. Wird der wagen gestohlen, muss die Versicherung aber trotzdem bezahlen. Nur wenn sie beweisen kann, dass der Täter vom Fahrzeugbrief wusste und das Auto deshalb gestohlen hat, darf sie Leistungen verweigern.
LG Udo