waere nett wenn jemand helfen kann:
Frau selbstaendig mit einem Imbiss - freiwillig in der GKV versichert.
Ehemann schon seit Jahren Angestellter und pflichtversichert.
( Beide sind in der gleichen GKV - BKK Siemens )
Frau will nun das Gewerbe aufgeben ! Arbeitslosengeldanspruch usw. hat sie nicht.
Freiwillig weiter in die GKV zu zahlen waere ja quatsch da sie kein Gewerbe mehr betreibt.
Hat sie nun Anspruch auf "Familienversicherung" also bei ihrem Mann reinzukommen ?
Ich gehe mal von einem "Ja" aus !!???
Und nun wird es ein wenig "bunter" ( konstruierter Fall !!!!! )
Die gute Frau hat kein Gewerbe mehr angemeldet, ist dann also beim Mann Familienversichert organisiert im Jahr aber 2-3 groessere Partys/Konzerte - mit diesen Partys verdient sie 10.000 Euro p.A.
Fuer die organisation muss sie nur wenig Zeit Aufwenden - also keine regelmaessige Arbeit ( Stichwort - 15 Std. die Woche usw. ) hat auch keine Angestellten....
Ein Gewerbe muss sie dafuer nicht anmelden, wozu !?
Steuerrechtlich - die Einnahmen gibt sie selbstverstaendlich in der gemeinsamen Einkommensteuererklaerung mit ihrem Ehemann an !!
Sie hat kein Gewerbe, arbeitet nicht regelmaessig, macht die Aktionen nach Lust und Laune - kassiert aber recht gutes Geld dabei das sie auch artig versteuert !
Was ist mit der GKV - Familienversichert !!!???
LG
Frank
