Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderung


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Folgen versäumter Meldung der Beihilfesatz-Änderung

Beitragvon dot » 31.01.2012, 18:16

Hallo,

ich bin sehr verzweifelt und hoffe, dass jemand einen Rat für mich hat.
Zur Situation: Ich bin 55 Jahre alt und seit Januar 2011 mit Burnout / Erschöpfungsdepression für ca. 10 Monate krank geschrieben gewesen. Zeitgleich ergab sich eine Beihilfesatzänderung von 70 auf 50 % dadurch, dass einer meiner beiden Söhne im vorausgegangenen Sommer eine Ausbildung begonnen hatte. Diese Änderung wurde mir damals nicht bewusst, was vermutlich mit meinem desolaten Gesundheitszustand zusammenhing.
Erst nach einem längeren Klinikaufenthalt und einer deutlichen Besserung des Gesundheitszustands fiel mir der Missstand auf. Ich meldete meiner PKV, der DBV-AXA nachträglich die Änderung und erhielt die Antwort, dass eine Risikoüberprüfung notwendig sei. Inzwischen liegt mir ein Angebot vor, das aufgrund der Risikozuschläge (und des erhöhten Tarif-Satzes) mehr als doppelt so teuer ist wie mein ursprünglicher Vertrag. Auch die Vorlage einer günstigen ärztlichen Prognose und der Hinweis auf meine seit 30 Jahren angesammelten Altersrückstellungen sowie die Tatsache, dass ich zahlreiche andere Versicherungsverträge bei dieser Gesellschaft laufen habe, änderten nichts an dem Angebot.
Ich fürchte, dass rechtlich nichts gegen die Vorgehensweise der DBV einzuwenden ist. Trotzdem bin ich empört, dass meine Schwäche derart skrupellos ausgenutzt werden soll. Laut Aussage eines Versicherungsberaters habe ich keine Chance auf einen Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Meine Frage: Sieht jemand einen Ausweg, den ich bisher vielleicht übersehen habe? Kennt jemand ähnliche Fälle? Wie sind die Chancen bei einer eventuellen Klage einzuschätzen?

Ich bedanke mich im Voraus für jedes Posting!

Herzliche Grüße dot
dot
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon KlausNeuhaus » 01.02.2012, 17:29

Hallo dot,

da hat die DBV sich mal nicht mit Ruhm bekleckert. Aber das ist das Problem mit den privaten Krankenversicherungen, auf die du als Beamter ja angewiesen bist. Das sind einfach nur Wirtschaftsbetriebe und da zählt der einzelne Mensch sehr wenig. So wie ich dich verstehe, hat allerdings deine jetzige Situation nichts mit der Tatsache zu tun, dass du dich zu spät gemeldet hast, sondern einfach damit, dass das Risiko aufgrund deiner Erkrankung extrem hoch eingeschätzt wird. Das ist leider bei psychischen Erkrankungen und ganz besonders bei Depressionen der Fall. Ich fürchte, du wirst da kaum eine Chance haben und ein Klage bringt dir nur zusätzlichen Ärger und Kosten. Wie ist es denn mit der Beihilfe? Gibt es da nicht irgendwelche Sonderregelungen für solche Fälle, die unter erhöhte Risikogruppen fallen? Schließlich beruht das ganze ja auf deiner Erkrankung und da ist die Beihilfe ja eigentlich dazu da, dich auch abzusichern.

Gruß

Klaus Neuhaus
KlausNeuhaus
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon dot » 03.02.2012, 13:48

Hallo,

danke für die Antort. Es gibt im Versicherungsvertag eine Klausel, dass notwendige Tariferhöhungen durch Beihilfeänderungen ohne erneute Risikoprüfung durchgeführt werden. Allerdings gibt es eine Meldefrist solcher Erhöhungen, die ich leider aufgrund der Erkrankung versäumte. Damit begründet die Gesellschaft die "notwendige" Risikoprüfung.
Das ist es, worüber ich mich so aufrege. Ich habe mich damit abgefunden, dass ich das gesamte Jahr 2011 eine Deckungslücke von 20 % für meine (erheblichen) Krankheitskosten habe. Aber was um Himmels Willen geht das die Versicherung an? Es will mir nicht in den Kopf, dass ich jetzt nicht für die Zukunft die notwendige Erhöhung nachmelden kann. Es ist der Versicherung kein Schaden dadurch entstanden, vielmehr möchten sie m.E. weiterhin ungehindert so gut an mir verdienen wie in den 30 Jahren zuvor.

Grüße dot
dot
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 13.02.2012, 18:51

Hey,

das ist nicht nur eine vertragliche Klausel, sondern im VVG (Versicherungsvertragsgesetz) geregelt.

Innerhalb von 6 Monaten muss der Versicherer den Vertrag ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten umstellen.
Danach darf die Gesundheitsprüfung stattfinden.

In der Krankenversicherung gibt es bei "Höherversicherung", sprich der Schutz soll aufgestockt werden (so wie in deinem Fall) grundsätzlich immer eine Gesundheitsprüfung.
Ausnahme ist eben zum Beispiel die Beihilfeänderung mit Meldefrist von 6 Monaten.

So hart es auch ist, aber eine Versicherer muss halt auch kalkulieren; immerhin muss er ja auch 20% mehr Behandlungskosten tragen.

Lg
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

 


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