von Jürgen28 » 24.03.2010, 22:28
Also der einzige Unterschied zur herkömmlichen Lebensversicherung besteht lediglich im Todesfallschutz, aber die fondsgebundene Lebensversicherung wird nicht für den Todesfall genutzt, sondern ist eher eine steuerlich begünstigte Kapitalanlage. Das heißt, dass die Todesfallsumme muss immer um 60% der über die Gesamtlaufzeit eingezahlten Beiträge sein. Übersteigt das Fondsguthaben diese Summe so wird der Fonds ausgezahlt und solltest du vorzeitig das Guthaben haben wollen, so wird der Fondsanteil nach dem Tageswert ermittelt und ausgezahlt. Das ist alles nicht so einfach und in jeden Fall solltest du dich nochmal eingehend informieren, bevor du einen solchen Vertrag abschließt. Hoffe das hilft richtig dir weiter.