rachele hat geschrieben:Hallo Klaus, als erstes erstmal Beileid zu Eurem Verlust. Dann zum Thema, es werden nie die % angerechnet, sondern hier geht es nur um die SF Klasse. Also wenn Dein Sohn seit zum Beispiel sechs Jahren den Führerschein besitzt und dieses unfallfrei, hat er die SF Klasse sechs- er kann also nur die SF-Klassen seines Großvaters übernehmen, die er auch selber unfallfrei gefahren ist-bzw seit dem er den Führerschein besitzt. Es gibt für die Übernahme bei verstorbenen Verwanten diese Klausel, dafür solltet ihr mit der Sterbeurkunde zu der Versicherung des Großvaters gehen und diese werden dann alles weitere mit Euch besprechen. Ich kann nur sagen, dass meine jüngere Schwester die SF Klasse von meinem verstrobenen Vater übernommen hat, bei der HUK24 wurden die SF Jahre auf sie übertragen und der Tarif hat sich für sie um fast die Hälfte reduziert.MfG
na so etwas, die Huk24 versichert mit SF Übertragung. Das ist mal wieder super was hier geschrieben wird.
Ich habe letzte Woche bei der HUK24 angerufen, da wurde mir eine SF Übertragung abgelehnt.
Wem darf man jetzt glauben: Der HUK 24 oder Rachele?