Hallo, klar kann deine Freundin als selbständige sog. „freiwillige Beiträge“ zur Rentenversicherung zu leisten. Das sollte sie auch tun, wenn sie sonst nicht anderweitig vorsort. Ich glaube der Mindestbeitrag liegt bei knapp 80,- Euro und erhöt den monatlichen Rentenanspruch um ca. 4,-. Der Höchstbeitrag liegt bei 1.100 Euro und erhört dann den monatlichen Anspruch um ca. 56,- Euro.
Wie du siehst ist dies nicht unerheblich.