Freiwillige Krankenversicherung


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Freiwillige Krankenversicherung

Beitragvon vrono » 21.04.2011, 08:25

Hallo zusammen,

war vor kurzem noch Student und sehr wahrscheinlich bald schon Arbeitnehmer.

Nachdem ich aus der Pflichtversicherung nach Beendigung des Studiums ausgeschieden bin, hat mir meine Krankenkasse angeboten eine freiwillige Krankenversicherung bei ihr aufzunehmen. Da ich aber vermutlich 1.5. schon eine Arbeitsstelle antreten werde und die 3 Monate zur Anmeldung zur freiwilligen noch nicht überschritten habe, frage ich mich, ob ich mich überhaupt versichern muss.

Es geht also um die Zeit zwischen Beendigung des Studiums und Anfang der Arbeitsstelle. Bin ich da verpflichtet, mich zu versichern und wenn ich mich nicht versichern muss, nimmt mich die gleiche Krankenkasse überhaupt auf, wenn ich dann anfange zu arbeiten?
vrono
Unterversichert ;-)
 


Beitragvon Hunterlord » 21.04.2011, 09:30

es gibt eine Krankenversicherungspflicht!
Hunterlord
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon vrono » 21.04.2011, 12:04

Hunterlord hat geschrieben:es gibt eine Krankenversicherungspflicht!


Bezogen auf die Zeit zwischen Studiumende und möglichem Anfang zur Arbeitsstelle?

Was mich an dieser "Freiwilligen Versicherung" irritiert ist, dass sie im Namen "Freiwillig" trägt und man trotzdem verpflichtet ist, sich zu versichern.
vrono
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Hunterlord » 21.04.2011, 15:41

es gibt keine freiwillge versicherung mehr duch die krankenversicherungspflicht (seit 1.4.2007)
Hunterlord
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Fuzzi » 25.04.2011, 22:26

Hunterlord hat geschrieben:es gibt keine freiwillge versicherung mehr duch die krankenversicherungspflicht (seit 1.4.2007)



hm.... dann ist also der Gesetzestext im Sozialgesetzbuch V § 9 falsch.

denn hier steht § 9 SGB V Freiwillige Versicherung

Gruß Fuzzi
Fuzzi
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Hunterlord » 26.04.2011, 15:05

ja ist falsch
Hunterlord
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon Fuzzi » 26.04.2011, 16:20

Hunterlord hat geschrieben:ja ist falsch


wow... das hätt ich nicht gedacht.

ein angeblicher Versicherungsexperte teilt mir mit, dass die Gesetzestexte im Sozialgesetzbuch fehlerhaft sind.
Und das glaubt dieser auch noch.

Na ja, nicht jeder in diesem Forum ist ein Experte.....

Sag mal Hunterlord.... wie alt ist denn der Kleine .... :lol:
Fuzzi
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Joseflish » 28.02.2012, 21:11

Das ist doch Schwachsinn..wers glaubt wird selig, oder wie hieß das?
Joseflish
Unterversichert ;-)
 

Beitragvon Alex » 06.03.2012, 15:02

Leute Leute,

also zwischen Studium und Arbeitsbeginn als Angestellter musst du dich versichern.
Das sagt die Krankenversicherungspflicht in Deutschland aus.

Freiwillig heißt, dass du dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern kannst. Die andere Möglichkeit wäre eine private Krankenversicherung. Für den Zeitraum zwischen Studiumsende und Arbeitsbeginn hast du noch die Wahl. Daher "freiwillig". Versichern musst du dich aber definitiv.

Wenn du die Arbeitstelle antritts bist du grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse; diese wird dich auf jeden Fall aufnehmen.
Wenn du schon bei Antritt der Stelle voraussichtlich über der Jahresarbeitsentgeldgrenze verdienst, hast du von Beginn an die Möglichkeit dich privat krankenzuversichern. Oder aber FREIWILLIG in der Kasse bleibst.
Auch hier wieder die Geschichte: Irgendwo musst du hin. Privat oder freiwillig.

Wenn du die Jahresarbeitsentgeldgrenze vermutlich nicht überschreiten wirst, bist du pflichtig in einer Krankenkasse.
Dann würde ich empfehlen, dich für die Zeit nach Studium bis zum Beginn des Arbeitsverhältnis' auch freiwillig in einer Kasse zu versichern; da du sonst zu viel Aufwand mit dem Wechsel von privat zu Kasse hast.

Lg
Alex
Moderat Versichert ;-)
 

Beitragvon tawa » 20.03.2012, 16:57

Hunterlord hat geschrieben:es gibt keine freiwillge versicherung mehr duch die krankenversicherungspflicht (seit 1.4.2007)


ja, es gibt nun eine krankenversicherungspflicht.
die hier angesprochene versicherung ist ja auch eine freiwillige gesetzliche krankenversicherung. man darf sich in der (bei erfüllung der nötigen voraussetzungen) zwischen der pkv und der gkv entscheiden. daher ist man im gegensatz zu vielen anderen freiwillig dort versichert.
tawa
Unterversichert ;-)
 

 


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