von MaennieD » 10.12.2011, 19:54
Hallo,
deine Freundin muss eigentlich ununterbrochen krankenversichert sein. Wenn sie bisher gesetzlich krankenversichert ist und sich das mit der neuen Stelle ändert, dann muss sie sich entscheiden, ob sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben oder in eine private Krankenversicherung wechseln möchte. Auf jeden Fall muss sie ihre gesetzliche Krankenkasse über die Höhe des zukünftigen Einkommens informieren. Wenn sie die neue Stelle zum 2.1.2012 antritt, muss sie auch zu diesem Termin eine Entscheidung über die weitere Krankenversicherung getroffen haben. Meldet sie sich z. B. aufgrund ihres Einkommens von der bisherigen Krankenkasse ab und schließt erst im Februar eine private Krankenversicherung ab, dann wird diese wegen der Notwendigkeit des ununterbrochenen Krankenversicherungsschutzes ohnehin rückwirkend ab Januar gelten. So sehen es die Gesetze vor.
Gruß
MaennieD