von KlausNeuhaus » 01.02.2012, 17:35
Hallo Martin,
Grundsätzlich sind Frostschäden in Wasserrohren nur dann durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt, wenn es sich um wasserführende Rohre handelt, weil allgemein nur der Leitungswasserschaden versichert ist. In einem Fallrohr, das außen am Haus dazu dient, das Regenwasser und Tauwasser abzuleiten, fließt jedoch kein Leitungswasser und deshalb gehe ich mal davon aus, dass die Gebäudeversicherung sich davon nichts annehmen wird. Trotzdem solltest du vorsichtshalber mal bei deiner Versicherung nachfragen. Es kann ja immer sein, dass ein Unternehmen einen umfassenderen Versicherungsschutz gewährt, als andere.
Gruß
Klaus Neuhaus